Sawsan Chebli und das Hirn-Vakuum (Fachkräfte)
Die Vorzeige-Quote der sPd verbringt ja viel Zeit damit gegen "Hass-Kriminalität" zu klagen, wenn es nur ihre Person betrifft. Diesmal beschied ihr das Landgericht von Heilbronn (RichterIN) „Dämliches Stück Hirn-Vakuum“ sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.
„Dämliches Stück Hirn-Vakuum“ von Meinungsfreiheit gedeckt
Das Landgericht in Heilbronn hat eine Klage der Berliner SPD-Politikerin Sawsan Chebli wegen Beleidigung abgewiesen. Chebli war in einem Facebook-Eintrag von 2020 mit den Worten „Selten so ein dämliches Stück Hirn-Vakuum in der Politik gesehen wie Sawsan Chebli“ beleidigt worden.
Dagegen hatte die frühere Staatssekretärin im Berliner Senat geklagt und eine Entschädigung verlangt. Die Richterin begründete ihre Entscheidung damit, dass die Aussage „noch von der Meinungsfreiheit“ umfasst sei.
Chebli äußerte sich entsetzt über die Entscheidung des Landgerichts.
Die FAZ beharrt also darauf, dass sie beleidigt wurde.
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