Das Opferabo läuft und läuft und läuft ... (Manipulation)
wennn selbst männliche Journalisten, Schweizer zudem, es noch nicht geschnallt haben ...
FREISPRUCH heißt KEINE Tat, KEIN Täter UND DAMIT KEIN OPFER!
Das Opferabo läuft und läuft und läuft ...
Die Frage ist dann, ist das jetzt Dummheit oder Bösartigkeit? Im konkreten Fall für bewusst tendenziös und damit bösartig spricht vielleicht die Formulierung: "Die Frau empfand die Übergriffe als Vergewaltigung."
"Übergriff" = wertend und feststellend, dass da jemand zu weit gegangen sei. Was aber mangels festgestellter Vergewaltigung so eben nicht einfach abschließend gesagt werden kann.
Also wohl doch eher Bösartigkeit? Oder naja, vielleicht doch extreme Dummheit, halt erkennbar in der Terminologie. So mancher Forenschreiber schreibt ja besser als die sogenannten Journalisten.
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Linker Männerrechtler - "Dö Pöst"
Offensichtlich KO-Tropfen
Auf einer Bank liess sich das Mädchen von beiden Begleitern küssen und an den Oberschenkeln sowie am nackten Oberkörper streicheln. In einem anderen Park kam es dann auf der dortigen Toilette zum Geschlechtsverkehr – zuerst mit dem älteren, dann mit dem jüngeren Mann. Anschliessend übernachtete sie beim Älteren, wo es am Morgen erneut zum Geschlechtsverkehr kam.
Die Frau empfand die Übergriffe als Vergewaltigung.
Bevor das Trio zum nächsten Park gefahren war, hatte die 16-Jährige über schwere Schwindelgefühle geklagt. «Vermutlich“, so die Anklage, hätten die Männer ihr K.o.-Tropfen in den Wodka gemischt.
Vermutlich? Der Schreiber ist ja ein pöhzer Frauenfeind! Nicht vermutlich muss es heißen, sondern OFFENSICHTLICH!
Dieser meinung ist OFFENSICHTLICH auch ihre geldgierige Anwält_In
Die Rechtsvertreterin des Mädchen sagte nach der Urteilseröffnung, sie werde die Freisprüche sehr wahrscheinlich beim Obergericht anfechten.
Gruß
adler
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Go Woke - Get Broke!
Offensichtlich KO-Tropfen
Für die K.o.-Tropfen gab es keinen Beweis, aber einen starken Gegenbeweis: Die beiden Männer hatten ebenfalls aus der gleichen Flasche getrunken – ohne jegliche Folgen. Damit, so das Gericht, sei die Betäubung «nicht erstellt». Auch der vom Mädchen behauptete Filmriss hielt das Gericht für «unwahrscheinlich». Ihre Aussagen seien diesbezüglich sehr widersprüchlich. Zudem sei sie an Alkohol gewöhnt gewesen. An Trinkwettbewerben hatte das Mädchen teilweise sehr erfolgreich teilgenommen.
Auch wenn es hier nervt. Solche Meldungen können gar nicht oft genug re-veröffentlicht werden und durch weitere Erwähnungen wie bei JURABLOGS (MULTIPLKATOREN) andern FOREN und CHATS, FACEBOOK, etc. etc. zugänglich gemacht werden.
Es muss eine GEGENÖFFENTLICHKEIT zu #aufschrei geschaffen werden. TOTE WIE ARNOLD MAHNEN!
Jeder Tote ist einer zuviel!!!
ERFOLG! Steter Tropfen ...
Bericht wurde 'über Nacht' geändert .....