Pflegebeitragsätze werden an hinzugeschwommenen Familien angepasst (Allgemein)
Familien bis zwei Kinder
"Eine Mutter mit zwei Kindern unter 25 Jahren wird hingegen entlastet", sagt Jan Scharpenberg von "finanztip.de". Denn bei ihr sinkt der Arbeitnehmeranteil ab dem 1. Juli von 1,525 auf 1,45 Prozent. Beim Bruttogehalt von 3.000 Euro hat sie nun jeden Monat 2,25 Euro mehr im Geldbeutel – also 27 Euro pro Jahr. Denn sie muss dann statt 45,75 Euro nur noch 43,50 Euro Monatsbeitrag zur Pflegeversicherung leisten.
"Allerdings bleibt dieser Beitragssatz nur so lange bestehen, bis das letztgeborene Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat", sagt Scharpenberg. Denn die Entlastung auf Lebenszeit gibt es immer nur für ein Kind. Sobald das jüngste Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat, steigt ihr Beitragssatz nach derzeitigem Stand auf 1,7 Prozent an, das wären 51 Euro pro Monat.
Familien ab drei Kinder
Wer mehr als zwei junge Kinder hat, wird noch stärker entlastet. Bei drei Kindern beträgt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung nur noch 1,2 Prozent, bei vier Kindern 0,95 Prozent und bei fünf und mehr Kindern 0,7 Prozent. Die Entlastung gilt je für beide Elternteile.
Rentner
Rentner trifft die Pflegereform besonders, weil sie die Beiträge zur Pflegeversicherung in voller Höhe zahlen müssen – bei ihnen gibt es schließlich keinen Arbeitgeber mehr, der einen Teil des Beitrags übernimmt.
Ein kinderloser Ruheständler, der 1.800 Euro Rente bezieht, muss darum ab dem 1. Juli einen monatlichen Beitrag von 72 statt bislang 61,20 Euro leisten, ergeben die Berechnungen des Ratgeberportals. Das sind 10,80 Euro mehr.