EILMELDUNG (Allgemein)
Vor Sommerpause des Bundestags
Bundesverfassungsgericht stoppt Heizungsgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Gerichtsbeschluss das Heizungsgesetz vorerst gestoppt. Damit könnte es erst im Herbst in den Bundestag kommen.
Das Heizungsgesetz wird nicht vor der Sommerpause des Bundestages beschlossen werden. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor.
Demnach wurde die Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes im Bundestag in einem Eilverfahren gestoppt. Die zweite und dritte Lesung dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mit.
Das Gericht hatte damit einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann stattgegeben. Dieser hatte sich gegen eine Lesung des Heizungsgesetzes in der aktuellen Sitzungswoche des Bundestages ausgesprochen. Es ist die letzte, bevor die Abgeordneten in die Sommerpause gehen.
Heizungsgesetz sollte am Freitag beschlossen werden
Ursprünglich sollte das Heizungsgesetz am Freitag im Bundestag beschlossen werden. Das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht vor, dass künftig nur Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Die Regelungen des GEG gelten ab 2024 unmittelbar nur für Neubaugebiete.
Für Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Länder und Kommunen sollen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimafreundlich umbauen wollen – damit Eigentümer entscheiden können, was sie machen.