Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

126923 Einträge in 31195 Threads, 293 registrierte Benutzer, 660 Benutzer online (0 registrierte, 660 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Deutsche Zöllner rauben russische Touristen aus: Der deutsche Verbrecherstaat (Politik)

Manhood, Friday, 14.07.2023, 13:23 (vor 348 Tagen)

Der deutsche Zoll hat begonnen, private Autos von Russen, die als Touristen nach Deutschland einreisen, zu beschlagnahmen. Das berichten sowohl deutsche als auch russische Medien. Die russische Botschaft empfiehlt Russen, nicht mit dem Auto nach Deutschland zu fahren.

Die EU-Verordnung umfasst über 200 Seiten und sie enthält noch mehr Einfuhrverbote. So ist zum Beispiel Einfuhr von Gold aus Russland in die EU ebenfalls verboten, weshalb EU-Staaten auch Schmuckstücke wie zum Beispiel Eheringe oder Halsketten von russischen Touristen beschlagnahmen könnten. Das gleiche gilt auch für andere Wertgegenstände.

https://www.anti-spiegel.ru/2023/deutscher-zoll-beschlagnahmt-autos-russischer-touristen/

Doch nun zum Machwerk, dem Artikel 3i, auf welches sich der Zoll beruft:

VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014 DES RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die VERORDNUNG (EU) 2023/1214 DES RATES vom 23. Juni 2023

Artikel 3i
(1) Es ist verboten, die in Anhang XXI aufgeführten Güter, die Russland erhebliche Einnahmen erbringen und dadurch die Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ermöglichen, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die Union einzuführen oder zu verbringen, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden.

Natürlich bringt es Russland keinen Rubel, wenn russische Touristen mit ihrem Wagen ins Ausland fahren, weshalb es, entgegen den frechen Lügen der Bundesregierung, für das ausrauben von russischen Touristen eben keine gesetzliche Grundlage gibt. Geld bringt bloss der Export von Autos. Und selbst wenn es eine gesetzliche Grundlage gäbe, widerspräche sie internationalem Recht. Das ausplündern von Privatpersonen eines Staates als Vergeltung gegenüber eben diesem Staat ist klar rechtswidrig.

Grüsse

Manhood s_baseballkeule

--
Swiss Lives matter!!![image]


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum