These zum Vorhautfräsengesetz (Recht)
Dieses von der Regierung durchgepeitschte Genitalverstümmelungsgesetz gegen Jungen hat Konsequenzen, die wecken Erinnerungen an finsterste Zeiten deutscher Geschichte.
Folgendes Szenario:
Ein Elternteil = Jüdischer Glauben
Ein Elternteil = keine Religion
Eltern trennen sich, der Elternteil mit jüdischer Religion will das gemeinsame Kind genitalverstümmeln lassen. Wie wird die Sache vor Gericht ausgehen?
Möglich und wahrscheinlich wäre, dass das Gericht der Genitalverstümmelung mit dem Argument der Religionsausübung zustimmen wird. Der Elternteil, der die körperliche Unversehrtheit seines Kindes sowie die Traumatisierung verhindern will, der unterliegt und wird vom System sogar noch mit der Auferlegung der Verhandlungskosten bestraft.
Warum nun die Erinnerung an finstereste deutsche Zeiten, die überwunden zu haben wir eigentlich glaubten? Ganz einfach: Mischehen (damals lt. Nürnberger Rassengesetze durch die Nazis verboten) würden heute die Option der Genitalverstümmelung von Jungen juristisch ermöglichen bzw. könnten der körperlichen Unversehrtheit von Jungen entgegenstehen. Eine Beziehung/Ehe von Elternteilen nichtjüdischen Glaubens würde dem Kindeswohl dienen.
Ist das nicht krass?
Ja, nun wird gleich wieder das linke Pack gackern: "Nazi!" ..... aber widerlegt mir doch mal diese schlüssige Argumentation. Es ist einfach so und ein Mensch der noch halbwegs ein Gewissen hat, der sich um das Wohl der Kinder echt sorgt, der kommt zu solchen Schlußfolgerungen. Ich habe diese Gesetze nicht gemacht, aber ich habe das Recht, diese - im öffentlichen Diskurs und mit dem Art. 5 GG im Nacken - unter die Lupe zu nehmen.
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Referatsleiter 408,
14.11.2012, 22:33
- These zum Vorhautfräsengesetz - Holger, 14.11.2012, 22:49