Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129320 Einträge in 32078 Threads, 293 registrierte Benutzer, 424 Benutzer online (0 registrierte, 424 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Schwuler Mann entblößt sich vor Kindern (Allgemein)

Pack, Friday, 11.08.2023, 10:24 (vor 474 Tagen)

Auf einer Grünfläche in Hamburg
Mann entblößt sich vor Kindern


Die beiden neunjährigen Jungen befanden sich laut Polizei auf einer Grünfläche nahe der Lyserstraße in Bahrenfeld, als sie unvermittelt von einem etwa 45 bis 50 Jahre alten Mann angesprochen wurden. Er hatte seine Hose heruntergelassen. Die beiden Kinder rannten davon und offenbarten sich einem Elternteil, das daraufhin den Polizeinotruf verständigte.

Schwuler Mann entblößt sich vor Kindern

tutnichtszursache, Friday, 11.08.2023, 20:14 (vor 473 Tagen) @ Pack

Die beiden neunjährigen Jungen befanden sich laut Polizei auf einer Grünfläche nahe der Lyserstraße in Bahrenfeld, als sie unvermittelt von einem etwa 45 bis 50 Jahre alten Mann angesprochen wurden. Er hatte seine Hose heruntergelassen. Die beiden Kinder rannten davon und offenbarten sich einem Elternteil, das daraufhin den Polizeinotruf verständigte.

Müßte der nicht an seinem Geschlechtsteil herummachen, damit das strafbar ist? Oder vermutet man dabei beim Mann immer einen sexuellen Hintergedanken? Strafbar ist sowas doch nur mit sexueller Handlung? Oder gilt hier die Gleichberechtigung nicht?

Schwuler Mann entblößt sich vor Kindern

Varano, Città del Monte, Friday, 11.08.2023, 21:22 (vor 473 Tagen) @ tutnichtszursache

Müßte der nicht an seinem Geschlechtsteil herummachen, damit das strafbar ist? Oder vermutet man dabei beim Mann immer einen sexuellen Hintergedanken? Strafbar ist sowas doch nur mit sexueller Handlung? Oder gilt hier die Gleichberechtigung nicht?

Das Strafgesetzbuch sagt dazu:

§ 183 Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(...)

Heißt also:

  • Die Gleichberechtigung wird hier mit voller Absicht in die Tonne getreten, denn § 183 (1) gilt ausdrücklich nur für Männer.
  • Das Hervorholen der Kronjuwelen vor Publikum reicht bereits aus, damit dieser Paragraph Anwendung findet.


In der heutigen Zeit muss man allerdings auch mal die Frage stellen, woher diese beiden altmodischen Bengel wissen wollen, dass dieser "Mann" auch tatsächlich ein Mann war?
Vielleicht identifizierte sich diese Lebensform zum betreffenden Zeitpunkt als Frau, als Eichhörnchen oder als Kaffeetasse ... s_zigarre

powered by my little forum