Allein der Satz: "DIE AUSWERTUNG DER BEWEISE HABEN..." (Falschbeschuldigung)
Wären es Beweise, dann wären sie hinreichend gewesen für eine Anschuldigung und ein Strafverfahren, weil ein Beweis dann die BEHAUPTUNGEN der Schlampen als richtig erwiesen hätten. Aber da es nur FALSCHBEHAUPTUNGEN gewesen sind - ohne jeglichen Beweis, musste man notwendig das Strafverfahren einstellen.
Die Journaille des Spiegel sollte sich erst einmal mit den juristischen Begriffen auseinandersetzen.
gesamter Thread:
- Staatsanwaltschaft; Der Lindi ist unschuldig! :-) -
Manhood,
29.08.2023, 11:37
- Der Spiegel scheint noch um Worte zu ringen..... -
Manhood,
29.08.2023, 11:45
- Der Spiegel scheint noch um Worte zu ringen..... -
Bruno de Witt,
29.08.2023, 12:28
- Worte gefunden. Sehr sachlich, folgt später noch ein Verriss der Verfahrenseinstellung? -
Manhood,
29.08.2023, 12:33
- Allein der Satz: "DIE AUSWERTUNG DER BEWEISE HABEN..." - Spiegelhasser, 29.08.2023, 20:00
- Worte gefunden. Sehr sachlich, folgt später noch ein Verriss der Verfahrenseinstellung? -
Manhood,
29.08.2023, 12:33
- Der Spiegel scheint noch um Worte zu ringen..... -
Bruno de Witt,
29.08.2023, 12:28
- Der Spiegel scheint noch um Worte zu ringen..... -
Manhood,
29.08.2023, 11:45