Jeder geschiedene Ehemann, kann zum Ernährer eines faulen Weibes gezwungen werden (Allgemein)
Wann Sie Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Um Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zu haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt mehrere Unterhaltstatbestände:
Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes (§ 1570 BGB)
Unterhalt wegen Alters (§ 1571 BGB)
Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen (§ 1572 BGB)
Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt (§ 1573 BGB)
Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung (§ 1575 BGB)
Unterhalt aus Billigkeitsgründen (§ 1576 BGB)