Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Welche Strafe hätte ein Mann wohl dafür bekommen? (Allgemein)

Pack, Thursday, 23.11.2023, 21:48 (vor 318 Tagen)

Motorradfahrer tödlich verunglückt
Frau fotografiert sterbendes Unfallopfer – keine Haftstrafe

Erst soll sie einen tödlichen Unfall provoziert und dann den sterbenden Mann fotografiert haben. Dennoch muss die Frau nicht ins Gefängnis.

Eine 41-jährige Kölnerin wurde vom Amtsgericht Düsseldorf zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Frau hatte am 14. Juli 2022 bei einem verbotenen Wendemanöver einen Unfall verursacht, bei dem ein Motorradfahrer tödlich verletzt wurde. Dann hat die Frau Fotos von dem sterbenden Mann gemacht. Dafür wurde sie der fahrlässigen Tötung und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs am Unfallort für schuldig gesprochen.

Am Tag des Unfalls soll die Frau verbotenerweise gewendet haben, woraufhin der Motorradfahrer stark abbremsen musste. Der Mann geriet mit seiner Maschine ins Schleudern und prallte schließlich gegen einen Pfosten. Dabei verletzte sich der Biker so schwer, dass er noch am Unfallort verstarb.
Gericht: Verhalten nicht "grob rücksichtslos"

Laut Staatsanwaltschaft stoppte die Frau ihren Wagen, um mit ihrem Mobiltelefon Fotos von dem leblosen Mann zu machen. Zu Zeugen soll sie am Unfallort gesagt haben, dass sie keine Zeit habe und zur Arbeit müsse. Da sich die Frau im Anschluss von der Unfallstelle entfernt haben soll, warf die Staatsanwaltschaft ihr auch Unfallflucht vor.

Das sah das Gericht jedoch anders. Dieses war der Ansicht, das nicht sicher sei, dass es für die Frau ersichtlich gewesen war, dass sie den Tod des Mannes provoziert hatte. Schließlich habe es keinen Zusammenstoß gegeben und der Unfall habe sich hinter dem Wagen der Frau ereignet.

Ebenso sah es das Gericht nicht als erwiesen an, dass die Frau grob rücksichtslos gehandelt hat. Die Verteidigung der Angeklagten hatte auf einen Freispruch gepocht, die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten gefordert.


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