Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Backe, backe, Kuchensteuer (Politik)

Christine ⌂ @, Saturday, 02.12.2023, 13:34 (vor 359 Tagen)

Für jede gute Nachricht produziert die EU auch immer mindestens eine schlechte. Neuestes Beispiel ist die sogenannte “Kuchensteuer“. Diese heftig umstrittene Umsatzsteuer für Schulen und Kitas kommt nun erst 2025. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte: Es wird alles noch viel schlimmer.[..]

Plötzlich werden auch Dinge kompliziert, die in den unzivilisierten Zeiten vor Brüssels Herrschaft über den Kontinent noch als einfach galten – zum Beispiel der Kuchenverkauf auf Schulfesten. Der ging früher tatsächlich ganz leicht: Eltern und Schüler haben Selbstgebackenes verkauft, und der Erlös wanderte in die Klassenkassen. Fertig.

Das funktionierte völlig in Eigenverantwortung der Beteiligten und ohne jeden Umweg über eine Behörde oder gar über das Finanzamt. Es leuchtet sofort ein, dass das aus Sicht der EU-Bürokratie auf gar keinen Fall so bleiben konnte.

Blieb es auch nicht. Die Brüsseler Zentrale des EU-Imperiums ersann die „Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter“. Das ist sprachlich kühn, aber darunter tut es ein Eurokrat von Ehre halt nicht.

Mit der neuen Richtlinie gibt es plötzlich auch neue Regeln für den Verkauf von selbstgebackenem Kuchen auf Schul- oder Kindergartenfesten: Der ist nun nämlich mehrwertsteuerpflichtig. Das überrascht etwas, denn es ist nicht auf Anhieb ersichtlich, inwieweit die Besteuerung von Omas Kaltem Hund beim Kindergartenfasching die EU „in Bezug auf die Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter“ entscheidend voranbringt.

Aber die Wege des Bürokraten sind bekanntlich unergründlich.

Von Anfang hagelte es von überall her nur Kritik an dem Vorhaben. Es gab im Wortsinn niemanden, der das für sinnvoll hielt – außer den Autoren der neuen Richtlinie. Die rechtfertigten sich: Es müsse verhindert werden, dass private Unternehmer im Wettbewerb benachteiligt werden. Öffentliche Einrichtungen dürften keine Leistungen erbringen, die auch ein privater Dritter erbringen könnte. Übersetzt: Wenn Eltern für ein Schulfest Kuchen backen, der dann verkauft wird, hätte den auch ein Bäcker liefern und damit Geld verdienen können.[..]
https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/glosse/backe-backe-kuchensteuer/

Da fällt mir auch nichts mehr zu ein.

Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Was soll denn das bitte? Geht auch anders........

Manhood, Saturday, 02.12.2023, 14:53 (vor 359 Tagen) @ Christine

Schweizerisches Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer

Art. 10 Abs 1 und 2 lit. a:
Steuerpflichtig ist, wer unabhängig von Rechtsform, Zweck und Gewinnabsicht ein Unternehmen betreibt.
Von der Steuerpflicht ist befreit, wer innerhalb eines Jahres im In- und Ausland weniger als 100 000 Franken Umsatz aus Leistungen erzielt

Art. 25 Abs. 1 und 2 lit. a Ziff. 2:
Die Steuer beträgt 7,7 Prozent (Normalsatz), vorbehalten bleiben die Absätze 2 und 3.
Der reduzierte Steuersatz von 2,5 Prozent findet Anwendung auf der Lieferung folgender Gegenstände:
Lebensmittel
nach dem Lebensmittelgesetz mit Ausnahme alkoholischer Getränke

(Normalsatz heisst Maximalsatz!)

Grüsse

Manhood, ist lieber in der Schweiz MWST-pflichtig! :-)

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Swiss Lives matter!!![image]

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Backe, backe, Kuchensteuer

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Saturday, 02.12.2023, 19:42 (vor 359 Tagen) @ Christine

Mit der neuen Richtlinie gibt es plötzlich auch neue Regeln für den Verkauf von selbstgebackenem Kuchen auf Schul- oder Kindergartenfesten: Der ist nun nämlich mehrwertsteuerpflichtig.

Dann unterliegen die eingesetzten Materialien für die Kuchenherstellung dem Vorsteuerabzug. Gilt natürlich auch für die Vorsteuer (Mehrwertsteuer), die auf der eingesetzten (Wärme)Energie liegt. Der Kuchen muss natürlich auch transportiert werden. Ein entsprechender Vorsteuerabzug gilt dann auch für den Treibstoff eines für den Transport eingesetzten Kraftfahrzeugs und dessen anteilige Unterhaltskosten. Habe ich noch was vergessen?s_nachdenken

Rainer

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