Was soll denn das bitte? Geht auch anders........ (Politik)
Schweizerisches Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer
Art. 10 Abs 1 und 2 lit. a:
Steuerpflichtig ist, wer unabhängig von Rechtsform, Zweck und Gewinnabsicht ein Unternehmen betreibt.
Von der Steuerpflicht ist befreit, wer innerhalb eines Jahres im In- und Ausland weniger als 100 000 Franken Umsatz aus Leistungen erzielt
Art. 25 Abs. 1 und 2 lit. a Ziff. 2:
Die Steuer beträgt 7,7 Prozent (Normalsatz), vorbehalten bleiben die Absätze 2 und 3.
Der reduzierte Steuersatz von 2,5 Prozent findet Anwendung auf der Lieferung folgender Gegenstände:
Lebensmittel nach dem Lebensmittelgesetz mit Ausnahme alkoholischer Getränke
(Normalsatz heisst Maximalsatz!)
Grüsse
Manhood, ist lieber in der Schweiz MWST-pflichtig!
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Swiss Lives matter!!!
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- Backe, backe, Kuchensteuer -
Christine,
02.12.2023, 13:34
- Was soll denn das bitte? Geht auch anders........ - Manhood, 02.12.2023, 14:53
- Backe, backe, Kuchensteuer - Rainer, 02.12.2023, 19:42