Landgericht weist Klage zu mutmaßlichem Corona-Impfschaden ab (Coronawahn)
Eine Haftung des Herstellers bei Nebenwirkungen besteht laut der Zweiten Zivilkammer des Gerichts, wenn entweder das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen, oder der Schaden infolge einer unzureichenden Gebrauchsinformation eingetreten ist.
Die Nebenwirkungen gehen über ein vertretbares Mass hinaus, wenn man bedenkt, dass Corona eigentlich nur eine Grippe ist. Sodann bezweifle ich, dass der Kläger vom Impfarzt über mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt wurde.
Die Kammer verlangte von dem Kläger einen Vortrag zu Fehlern im Zulassungsverfahren oder zu zwischenzeitlich neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die zu einer geänderten Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses führen würden. ..........vom Kläger beauftragte nicht wissenschaftliche Stellungnahmen von Ärzten.
Eine Notzulassung für eine experimentelle Genplörre für ein Grippchen ist ein Fehler im Zulassungsverfahren. Zudem sind Ärzte medizinische Wissenschaftler.
Ich habe vermutet, dass die Impflinge da in was reinlaufen. Die Politiker wollen solche Urteile, und bekommen solche Urteile infolge fehlender Unabhängigkeit der Justiz!
Grüsse
Manhood
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Marvin,
07.12.2023, 06:20
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Manhood,
07.12.2023, 12:31
- Landgericht weist Klage zu mutmaßlichem Corona-Impfschaden ab -
Ketzer,
07.12.2023, 14:33
- Landgericht weist Klage zu mutmaßlichem Corona-Impfschaden ab - Manhood, 07.12.2023, 15:23
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Ketzer,
07.12.2023, 14:33
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Manhood,
07.12.2023, 12:31