Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129272 Einträge in 32056 Threads, 293 registrierte Benutzer, 373 Benutzer online (1 registrierte, 372 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

VERBOT DER PARTEI "BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN" (Grüne)

Grüne Abrissbirne, Thursday, 11.01.2024, 20:44 (vor 317 Tagen)

Im Rahmen einer heute durchgeführten Meinungsumfrage teilten 83,7 % der Befragten mit, dass sie ein Verbot der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ befürworten. Die Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ ist gesichert verfassungswidrig, parasitär und dumm.

Nach Rücksprache mit dem deutschen Volk erlasse ich zu dessen Schutz und in dessen Interesse ein

sofortiges Verbot der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“.
ladungsfähige Anschrift: 10115 Berlin, Platz vor dem Neuen Tor 1

Das Verbot der „Bündnis 90/Die Grünen“ gilt für das gesamte deutsche Gebiet und umfasst jedwede politische Tätigkeit in Wort, Schrift und Tat. Jeder Bürger des deutschen Gebietes ist dazu berechtigt, das Verbot der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ umzusetzen, das Parteivermögen einzuziehen und dem Schuldentilgungskonto des Bundes bei der Deutschen Bundesbank (IBAN: DE17 8600 0000 0086 0010 30, BIC: MARKDEF1860) schuldbefreiend zuzuführen.

Das Verbot der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ gilt unbefristet, ist sofort rechtskräftig und nicht anfechtbar. Rechtsmittel sind auf Grund der Verfassungswidrigkeit dauerhaft nicht zugelassen.

[image]


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum