VERBOT DER PARTEI "BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN" (Grüne)
Im Rahmen einer heute durchgeführten Meinungsumfrage teilten 83,7 % der Befragten mit, dass sie ein Verbot der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ befürworten. Die Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ ist gesichert verfassungswidrig, parasitär und dumm.
Nach Rücksprache mit dem deutschen Volk erlasse ich zu dessen Schutz und in dessen Interesse ein
sofortiges Verbot der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“.
ladungsfähige Anschrift: 10115 Berlin, Platz vor dem Neuen Tor 1
Das Verbot der „Bündnis 90/Die Grünen“ gilt für das gesamte deutsche Gebiet und umfasst jedwede politische Tätigkeit in Wort, Schrift und Tat. Jeder Bürger des deutschen Gebietes ist dazu berechtigt, das Verbot der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ umzusetzen, das Parteivermögen einzuziehen und dem Schuldentilgungskonto des Bundes bei der Deutschen Bundesbank (IBAN: DE17 8600 0000 0086 0010 30, BIC: MARKDEF1860) schuldbefreiend zuzuführen.
Das Verbot der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ gilt unbefristet, ist sofort rechtskräftig und nicht anfechtbar. Rechtsmittel sind auf Grund der Verfassungswidrigkeit dauerhaft nicht zugelassen.