Für vermeintliches Stalking gibts Haft, für Kindsmord nur eine Kur! (Recht)
Ein uneinsichtiger Stalker muss für fast zwei Jahre in Ordnungshaft. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Montag bekannt gegebenen Beschluss und bestätigte damit eine Anordnung des Amtsgerichts Bielefeld.
Man muss sich das mal überlegen: Eine Kindsmörderin kann in diesem Land seelenruhig aus dem Gerichtssaal flanieren und sich danach ein paar erholsamen Stunden in einer "Therapie" hingeben.
Wenn sich aber eine Frau "bedroht" fühlt, wandert ein Mann wegen solch einem Kiki-Kram für 2 Jahre in den Knast.
Faktisch steht hier jeder Mann mit einem Bein im Knast, denn wenn eine Frau sich "bedroht" fühlt, dann gilt dies für deutsche Gerichte unhinterfragt als Beweis und reicht zu einer Verurteilung völlig aus.
Das ist der Rechtsstaat! Man muss es nur verstehen!
gesamter Thread:
- Für vermeintliches Stalking gibts Haft, für Kindsmord nur eine Kur! -
Yussuf K.,
25.03.2013, 14:57
- Pfarrer wird seit 10 Jahren gestalkt und es passiert fast nichts -
Christine,
25.03.2013, 15:29
- Das deutsche feministische Recht ist vergleichbar mit dem Funktionsprinzip einer Vene! -
Kalle Wirsch,
25.03.2013, 16:09
- MusLim, neues Schlagwort: Justiz = Feministische Rückschlagklappe !!!!! - Yussuf K., 25.03.2013, 19:16
- Pfarrer gehörten bereits damals ins KZ ... - Mr.Präsident, 25.03.2013, 21:19
- Das deutsche feministische Recht ist vergleichbar mit dem Funktionsprinzip einer Vene! -
Kalle Wirsch,
25.03.2013, 16:09
- Pfarrer wird seit 10 Jahren gestalkt und es passiert fast nichts -
Christine,
25.03.2013, 15:29