Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Für vermeintliches Stalking gibts Haft, für Kindsmord nur eine Kur! (Recht)

Yussuf K., Monday, 25.03.2013, 14:57 (vor 4262 Tagen)

Ein uneinsichtiger Stalker muss für fast zwei Jahre in Ordnungshaft. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Montag bekannt gegebenen Beschluss und bestätigte damit eine Anordnung des Amtsgerichts Bielefeld.

Quelle

Man muss sich das mal überlegen: Eine Kindsmörderin kann in diesem Land seelenruhig aus dem Gerichtssaal flanieren und sich danach ein paar erholsamen Stunden in einer "Therapie" hingeben.

Wenn sich aber eine Frau "bedroht" fühlt, wandert ein Mann wegen solch einem Kiki-Kram für 2 Jahre in den Knast.

Faktisch steht hier jeder Mann mit einem Bein im Knast, denn wenn eine Frau sich "bedroht" fühlt, dann gilt dies für deutsche Gerichte unhinterfragt als Beweis und reicht zu einer Verurteilung völlig aus.

Das ist der Rechtsstaat! Man muss es nur verstehen!


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