Im Kampf gegen Geldwäsche (Allgemein)
EU-Beschluss: Bargeldobergrenze kommt
In Deutschland gibt es bislang keine Grenze für das Zahlen mit Scheinen und Münzen. Das wird sich ändern. Damit will die EU gegen Kriminalität vorgehen.
Käufe in Höhe von mehr als 10.000 Euro sollen künftig in der EU nicht mehr bar bezahlt werden dürfen. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich auf diese Obergrenze und weitere Maßnahmen, um stärker gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die Umgehung von Sanktionen vorzugehen. Die Mitgliedstaaten hätten allerdings die Möglichkeit, eine niedrigere Höchstgrenze festzulegen, teilten die Länder mit.
In Deutschland gibt es bislang keine Grenze für das Zahlen mit Scheinen und Münzen. Wer Beträge über 10.000 Euro bar bezahlen will, muss sich aber ausweisen und nachweisen, woher das Geld stammt. Der Händler ist verpflichtet, diese Angaben zu erfassen und aufzubewahren.
Bei den Verhandlungen unter den EU-Ländern hatte Deutschland sich kritisch zu einer Obergrenze geäußert. In anderen Ländern der Staatengemeinschaft gelten bereits Obergrenzen.
Mehr Befugnisse für Behörden
Mit den neuen Regeln würden die Vorschriften in der EU umfassend harmonisiert, hieß es von den Ländern weiter. Mögliche Schlupflöcher, die von Kriminellen genutzt werden, um illegale Erlöse zu waschen oder terroristische Aktivitäten über das Finanzsystem zu finanzieren, würden geschlossen.
Die neuen Gesetze gäben etwa den Finanzermittlungsstellen – in Deutschland beim Zoll angesiedelt – mehr Befugnisse, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen auszusetzen, hieß es vom Parlament.
Regelung auch für Fußball, Luxusgüter und Kryptowährungen
Nach Angaben der Länder müssen nun beispielsweise neben Einrichtungen wie Banken und Spielcasinos auch Händler von Luxusgütern und unter anderem Edelmetallen sowie Anbieter von Kryptowährungen ab bestimmten Beträgen ihre Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden. Unter gewissen Bedingungen sollen auch Profifußballvereine und -agenten verpflichtet werden, Transaktionen zu überwachen.
Die Einigung muss vom Parlament und vom Rat formell angenommen werden. Gelten sollen die neuen Regeln Parlamentsangaben zufolge grundsätzlich drei Jahre nach Inkrafttreten.