Alle Jahre wieder - Neue Düsseldorfer Tabelle (Allgemein)
Unterhaltssätze steigen: So viel müssen Sie 2024 zahlen
Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen ihren Kindern seit Januar 2024 mehr Unterhalt zahlen: Die Bedarfssätze sind erneut gestiegen. Damit haben Trennungskinder 2024 bundesweit Anspruch auf mehr Geld.
Wie bereits im vergangenen Jahr wurde nicht nur der Unterhalt für Minderjährige, sondern auch jener für Kinder über 18 Jahren erhöht. Die neue "Düsseldorfer Tabelle", so heißt die Richtlinie zur Bemessung eines angemessenen Kindesunterhalts, ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Die Unterhaltssätze sind je nach Alter des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen um einen zwei- oder dreistelligen Eurobetrag im Monat gestiegen, teilt das Oberlandesgericht in Düsseldorf mit.
Einkommensklassen wurden erweitert
Die Tabelle wurde bereits 2022 bis zu einer Einkommensgrenze von 11.000 Euro im Monat erweitert (zuvor endete sie bei 5.500 Euro). Für die meisten Haushalte, in denen Trennungskinder leben, dürften trotz Kindergeldanrechnung tatsächlich ein paar Euro mehr herausspringen. Die Unterhaltspflichtigen müssen entsprechend mehr berappen. Ausnahme: Wird der sogenannte Mindestbehalt des Unterhaltspflichtigen überschritten, muss der Staat einspringen und aufstocken.
So viel Unterhalt müssen Sie 2024 zahlen
Der Mindestunterhalt beträgt seit dem 1. Januar 2024 für Kinder von null bis fünf Jahren 480 Euro pro Monat, ein Plus von 43 Euro. Für Kinder von sechs bis elf sind es 551 Euro und damit 49 Euro mehr. Für Kinder von zwölf bis 17 Jahren sind es 57 Euro mehr (645 Euro).
Diese Sätze gelten für die niedrigste Einkommensgruppe der Unterhaltspflichtigen bis 2.100 Euro Nettoeinkommen. Für höhere Einkommen weist die Tabelle auch höhere Beträge aus. Zwölf- bis 17-Jährige etwa erhalten in der neuen oberen Einkommensgruppe von 9.701 bis 11.200 Euro netto 1.290 Euro und damit 114 Euro mehr als 2023.
Düsseldorfer Tabelle 2024