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"Trans"-Soldat erzwingt Zugang zu Frauenumkleiden (Genderscheiss)

Günni, Monday, 29.01.2024, 14:48 (vor 297 Tagen)

In Spanien verlangt ein ausgesprochen männlicher Soldat Zugang zu Frauenumkleiden. Durch das dortige Selbstbestimmungsgesetz kann er dies auch einklagen. In Deutschland könnte das auch bald möglich werden.

Francisco Javier L. G. ist ein biologischer Mann, Vollbart, zweiundvierzig Jahre alt und Soldat. Daran möchte er auch nichts ändern: Nach eigener Aussage mag er seinen männlichen Körper mit allem, was dazugehört. Er fühlt sich sexuell zu Frauen hingezogen. Er kleidet sich männlich, er führt einen männlichen Vornamen. Aber er hat 2023 auf der Gemeinde seinen Geschlechtseintrag geändert. In Spanien ist das, was der Deutsche Bundestag demnächst wohl beschließen wird, schon jetzt rechtlich möglich.

Genau wie im deutschen Gesetzentwurf muss ein Mann nichts tun, als eine Unterschrift zu leisten, um rechtlich zur Frau zu werden. Keine Hormonbehandlung, keine Operationen, keine Lebensführung im anderen Geschlecht, die reine Erklärung genügt. Und jede „Frau“ hat Zugang zu Frauenumkleiden, Duschen, Doppelzimmern im Frauentrakt und so weiter.

Das spanische Militär hat ihm den Zugang zu allgemeinen Frauenräumen zunächst verweigert, mit der Begründung, diese seien überbelegt. Sie haben anerkannt, dass sich eine rechtliche Frau nicht in der Männerumkleide umziehen muss. Als Kompromissvorschlag haben sie der „Transfrau“ stattdessen angeboten, sich zu bestimmten vorneweg festgelegten Zeiten in weiblichen Offiziersräumen umzuziehen.

Dagegen will Francisco Javier jetzt Klage einreichen. Er behauptet, diese Regelung sei weder fair noch richtig. Er würde wegen seines Gender-Status diskriminiert. Es sei unfair, ihn zu bestimmten Duschzeiten zu zwingen. Da er gesetzlich als Frau anerkannt sei, könne ihm niemand den Zugang zu Frauenräumen verwehren. Dies sei diskriminierend und ein klarer Rechtsbruch.

Die spanische Frauenrechtlerin Ana Pollán schätzt seine Chance auf Erfolg vor Gericht als sehr hoch ein. „Diese Frau namens Francisco verletzt keine bestehenden Gesetze. ‚Sie‘ hat alle im Transgendergesetz vorgesehenen Formalitäten gewissenhaft eingehalten, und es gibt keinen rechtlichen Grund, ‚ihr‘ diese Rechte zu verweigern.

In Spanien sinkt die Zustimmung zu Transgesetzen rapide. Viele Menschen sind entsetzt, was das schöne Wort „Inklusion“ konkret für Frauen und Mädchen bedeutet. Madrid hat nach massivem Protest von Frauenverbänden im Dezember 2023 als erste Region einige Transgesetze zurückgenommen. Das nationale Gesetz bleibt aber bestehen. Jeder Mann, der seine Geschlechtsänderung bei der Gemeinde beantragt, hat einen Anspruch auf Zugang zu Frauenräumen. Wer dies verweigert, kann verklagt werden.

In Deutschland wird der Bundestag voraussichtlich im Februar genau solch ein Selbstbestimmungsgesetz verabschieden.

Quelle


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