Grüne wollen Fahrräder in Wäldern verbieten – Waldbesitzern drohen drastische Einschränkungen (Grüne)
Grüne Abrissbirne, Friday, 23.02.2024, 21:15 (vor 275 Tagen)
Mit einer Neuerung des Bundeswaldgesetzes könnten die Grünen das Fahrradfahren in Wäldern kriminalisieren und auch das Wandern erschweren. Grundbesitzer müssen außerdem mit weitreichenden Einschränkungen bei der Waldbewirtschaftung rechnen – ein privates Gutachten entpuppt die Neuerungspläne als verfassungswidrig.
https://www.forstpraxis.de/sites/forstpraxis.de/files/2023-11/231110_Referentenentwurf_BWaldG.pdf
Was für ein Geschwafel
Rainer , ai spieg nod inglisch, Friday, 23.02.2024, 22:24 (vor 275 Tagen) @ Grüne Abrissbirne
Hört sich an wie eine Wahlkampfrede. "Klimakrise" ist mitlerweile Pflicht.
Eine Neuordnung des BWaldG gF ist erforderlich, um zentrale waldpolitische Herausforderungen, namentlich die Klima- und Biodiversitätskrise, angemessen zu adressieren, die Rahmenbedingungen für die Erhaltung der Wälder, ihrer Schutzgüter und vielfältigen, gesellschaftlich unverzichtbaren Ökosystemleistungen einschließlich der waldtypischen Biodiversität, der Rohstofferzeugung und der Erholungsleistung in der Klimakrise neu zu setzen und die Risikovorsorge der Forstbetriebe und sowie das behördliche Krisenmanagement zu verbessern.
In dem Entwurf ist rund 50mal von "der Waldbesitzende" und 25mal von "die Waldbesitzenden" die Rede. Frauen werden als Waldbesitzer völlig unterschlagen. "Die Waldbesitzende", also eine Frau, die Wald besitzt, existiert in dem Gesetz nicht.
Betroffene Frauen sollten sich sofort an Bäumen festkleben.
Rainer
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Linke Pest
Es ist empörend!
Nihilator , Bayern, Friday, 23.02.2024, 23:27 (vor 275 Tagen) @ Rainer
In dem Entwurf ist rund 50mal von "der Waldbesitzende" und 25mal von "die Waldbesitzenden" die Rede. Frauen werden als Waldbesitzer völlig unterschlagen. "Die Waldbesitzende", also eine Frau, die Wald besitzt, existiert in dem Gesetz nicht.
Wenn ich das richtig verstehe, werden hier wieder, wie so oft, Myriaden von sich als divers oder als non-binär definierende oder gar nicht definierende Waldbesitz*x außen vor gelassen. Ein Skandal sondersgleichen!
Betroffene Frauen sollten sich sofort an Bäumen festkleben.
Und alle anderen Geistesgestö... ich meine Nicht-Genannten gleich mit! Aber nur an Bäumen ohne rassistisch oder kolonialistisch konnotierte Namen, versteht sich. In meinem Garten steht z.B. ein schönes Exemplar von Sequoiadendron giganteum, vulgo Riesenmammutbaum. Den würden wir hier gar nicht kennen ohne jene bösen, weißen, männlichen Kolonialisten. Der Name erinnert an einen wirklich Großen, einen Indianer. Lest mal nach, wer Sequoyah war, und vergleicht diese Ehrung mit der neu-offiziellen Kolonialismus-Geschichte.
Außerdem ist der Baum ein Neophyt, gehört eigentlich also aktiv ausgerottet. Ob er Schaden anrichtet oder nicht. Dieser Part der Grünen Ideologie (der mit der Ausmerzung) ist mir übrigens relativ neu, überrascht mich aber nicht. Er betrifft natürlich nur un-niedliche und un-leckere Wesen. Bei Waschbärchen sind sich sogar die Grünlinge uneins.
Andere Einschlepplinge werden sogar strengstens geschützt, wie der Kaiserling. Das ist ein Pilz, den die Römer hier eingeschleppt haben. Er gilt als einer der leckersten Speisepilze und war wohl in der Antike gekrönten Häuptern vorbehalten. Wenn unsere jetzige Herrscherkaste (die mit dem Majestätsbeleidigungsparagraph) fremde Bionten normal verpönt, diesen aber sogar gesetzlich schützt, könnte man ja auf ganz verrückte Gedanken kommen. Verschwörungstheorien natürlich, völlig absurd.
Bei Menschen ist es dagegen egal, wo sie herkommen. Es gibt, anders als bei allen anderen Arten, bei Menschen ja keine Rassen oder Unterarten (beides wissenschaftlich das Gleiche). Man kann die darum beliebig mischen. Das Ergebnis kann nur Freude auslösen, wie bei der grünen Namensvetterin des vormaligen Reichsmarschalls. Sie freut sich drauf. Ich wäre gern mal Mäuschen bei den täglichen Nachrichten von Gruppenvergewaltigungen (ca. 2/Tag) oder Messerstechereien (über 50/Tag) im Hause Göring bzw. dem Grünen Hauptquartier, wie groß da die Freude inzwischen schon ist...
Aber wie auch immer, ich hoffe, hier klebt sich, außer hochwillkommenen diversen Insektenpuppen wie die vom Schwalbenschwanz, nix fest. Sonst könnte ich noch meine Grundsätzen untreu werden, und, neben Brennesseljauche (da ist Sürströmming ein Wohlgeruch gegen), zum guten alten BI-58 greifen. Ja, das gibt es immer noch...
Grüßla,
nihi
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CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
Verboten:
Grüne wollen Fahrräder in Wäldern verbieten – Waldbesitzern drohen drastische Einschränkungen
Pack, Saturday, 24.02.2024, 16:30 (vor 274 Tagen) @ Grüne Abrissbirne
Wird der "Ofenführerschein" Pflicht?
Wer mit Holz heizen möchte, benötigt ein gewisses Know-how, andernfalls kann es gefährlich (siehe Link) werden. Wird ein entsprechender Heiz-Kurs nun Pflicht?
Kamin-, Kachel- und Pelletöfen stehen hoch im Kurs. Schließlich ermöglichen sie eine angenehme Wärme. Und auch die Heizkosten sind vergleichsweise gering. Damit sie durch den Betrieb die Umwelt jedoch nicht belasten, müssen bestimmte Punkte beachtet werden. Dazu zählen beispielsweise die Verwendung des richtigen Brennholzes und die optimale Luftzufuhr.
Wer sich mit diesen Faktoren auskennt, kann sowohl Brennmaterial und Emissionen einsparen, als auch die Betriebsdauer seines Ofens verlängern – und dementsprechend auch die Wartungs- und Reparaturkosten verringern.
Die Internetseite "Ofenakademie.de" bietet daher einen sogenannten Ofenführerschein an, der diese Punkte vermitteln soll. Darüber hinaus würden die Säuberung und Wartung durch die korrekte Benutzung vereinfacht, heißt es. Die Kosten für das Zertifikat liegen bei 39 Euro pro Test.
Ist der Ofenführerschein Pflicht, wenn ich einen Kamin- oder Pelletofen besitze?
Laut Ofenakademie ist die Teilnahme an dem Kurs zum Erwerb des Ofenführerscheins freiwillig, also nicht verpflichtend. Es handelt sich hierbei aktuell noch um ein kommerzielles Angebot. Gesetzlich sind hingegen andere Punkte verpflichtend (siehe unten).
Es kann jedoch ratsam sein, sich intensiv mit der Funktionsweise und Gebrauchsanleitung seiner Feuerstätte auseinanderzusetzen, um die Kosten und Emissionen zu senken. Das kann sowohl in einem Onlinekurs als auch via Fachlektüre erfolgen.
Welche Pflichten gibt es für Ofenbesitzer?
Wer eine Innenraumfeuerstätte besitzt, sollte sich mit der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) auseinandersetzen. Sie gilt für kleine und mittlere Feuerstätten wie beispielsweise Kaminöfen, Pelletöfen oder Holzöfen. Diese Feinstaubverordnung regelt beispielsweise, was für die sichere Inbetriebnahme des Ofens beachtet werden sollte, damit die Gesundheit und Umwelt geschützt wird. Der zuständige Bezirksschornsteinfeger kann Ihnen hierbei auch helfen und Ihnen die wichtigsten Daten für Ihren Ofen mitteilen.