Völkermord-Verordnung der EU (Allgemein)
Unbemerkt vom Mainstream hat die EU eine Grüne Völkermord-Verordnung erlassen:
Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
Das Gesetz ist ein Kernelement des Europäischen „Green Deal“ und der EU-Biodiversitätsstrategie und macht die darin gesetzten Ziele für die „Wiederherstellung der Natur“ verbindlich.
Die EU-Biodiversitätsstrategie formuliert zum einen das Ziel, 30 Prozent der EU-Landfläche gesetzlich zu schützen und ein Drittel dieser Fläche unter strengen Schutz zu stellen. Darüber hinaus sollen mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen so genutzt werden, dass hier nicht mehr die Produktion landwirtschaftlicher Produkte im Vordergrund steht, sondern die Bereitstellung von Lebensraum für Wildtiere und -pflanzen.
Die Biodiversitätsstrategie ist eng verbunden mit der „Farm to Fork“-Strategie (F2F) der EU-Kommission und ergänzt sie, wobei sie der Landwirtschaft in der EU weitgehende Beschränkungen auferlegt. Zu den spezifischen Zielen der F2F- und Biodiversitätsstrategie gehören: Reduzierung des Düngemitteleinsatzes um 20 Prozent, Halbierung des Einsatzes und des Risikos chemischer Pestizide und Antibiotika, Ausweitung des ökologischen Landbaus auf 25 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche und Rückführung von mindestens 10 Prozent der Agrarflächen in Landschaften mit hoher Artenvielfalt.
ALSO NATUR STATT MENSCHEN.