Täter vor Gericht (Das hat nichts mit Nichts zu tun)
Auf einer eine privat organisierten Grillparty der Oberstufe eines örtlichen Gymnasiums bei Weingarten (Rheinland-Pfalz) eskalierte am 30. Juni 2023 ein Streit zwischen dem späteren Arthur L. und dem Angeklagten,
[einem namenlosen Einmann].
Zwar verließ der [namenlose] 21-Jährige die Party, kam aber später wieder zurück und wartete auf einem Feldweg in seinem Auto.
Wortauf? Na darauf:
Als Arthur sich schließlich mit seinen Freunden auf dem Heimweg machte, kam er am besagten Auto vorbei.
Der Namenlose hatte vorsorglich ein Messer mitgenommen und sagt dem Gericht, er habe Angst gehabt, weil die doch so viele sind und er ganz alleine. Deshalb wagte er sich nur mit dem Messer bewaffnet aus dem Auto. Arthur war danach tot, abgemessert.
Der Täter beteuerte vor Gericht, aus Angst um sein eigenes Leben gehandelt zu haben.
Das Gericht folgte dieser Darstellung und sprach ihn frei.
Wie wäre das Urteil ausgefallen, wenn Arthur L. der Täter gewesen wäre und Kerem B. das Opfer?
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Go Woke - Get Broke!
Da fällt einem fast nichts mehr zu ein, außer...
... das die Staatsanwaltschaft tatsächlich Revision eingelegt hat. Darüber war ich dann doch verwundert.
Beim nächsten Termin wird dann bestimmt festgestellt, dass er ein Trauma hat(te) und deshalb freigesprochen werden muss.
Christine
Für Manhood:
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Da fällt einem fast nichts mehr zu ein, außer...
Für Manhood:
Gut gemacht, Christine!
Grüsse
Manhood
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Swiss Lives matter!!!
Da fällt einem fast nichts mehr zu ein, außer...
Für Manhood:
Sehr aufmerksam, geradezu vorbildlich. Gut gemacht, Christine!
Voll des Lobes - Mr.X