Kein Ende der „ukrainischen Privilegien“ in Deutschland (Politik)
In Deutschland gilt, wer als Ausländer im Land länger als ein Jahr mitseinem KFZ unterwegs ist, muss es in Deutschland anmelden.
Nicht ganz, für Ukrainische Autolenker geht die ohnehin bereits bestehende Ausnahmeregel, in die Verlängerung, die Sonderregelung hätte im April enden sollen und wird nunmehr bis September verlängert.
Theoretisch muss ein ausländisches Fahrzeug, das länger als drei Monate in Deutschland fährt, auch eine Haftpflichtversicherung besitzen. Dies gilt auch für die Ukrainer. Für eine derartige Haftpflichtversicherung gibt es zwei Möglichkeiten, entweder sie wird an der Grenze abgeschlossen, das gilt dann für maximal ein Jahr, oder aber sie wird im Rahmen der Regelungen der „Grünen Karte” im Heimatland abgeschlossen. Das ist für die Ukrainer längst auch online möglich.
Das Problem dabei ist jedoch, dass gerade in der Ukraine ist keineswegs sichergestellt ist, dass derartige Dokumente irgendeinen Bezug zu einer Versicherung haben, die im Ernstfall tatsächlich für Schäden aufkommt.
In einem solchen Fall bleibt ein möglicher deutscher Unfallgegner zwar nicht auf den Kosten sitzen, weil dann die Verkehrsopferhilfe beansprucht wird. Diese wird allerdings von den Haftpflichtversicherungen finanziert, sprich, die Kosten werden letztlich auf alle Versicherten umgelegt, die damit das Versicherungsprivileg der Ukrainer finanzieren dürfen.
Noch erstaunlicher als die „nichtendenwollende“ Kulanz in Bezug auf die Versicherungen ist, dass die Verlängerung der Ausnahmeregelung ukrainische Fahrzeughalter auch von der Durchführung der Hauptuntersuchung befreit, die bei Fahrzeugen, die bereits zwei Jahre in Deutschland sind, ansonsten ebenfalls erforderlich wäre.