EU-Regime die Zweite (Allgemein)
Digitale-Dienste-Gesetz
Hassrede: Tech-Konzernen drohen hohe Strafen
Nach dem Beschluss des Digital Service Acts in der EU werden Inhalte im Netz künftig stärker reguliert. Nun stimmte auch der Bundesrat dem neuen Gesetz zu.
Die Bundesnetzagentur wird die EU-Vorgaben gegen illegale Inhalte, Hass, Desinformation und Fälschungen im Internet durchsetzen. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat für die Umsetzung des EU-Gesetzes für Digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) in Deutschland. Das neue Gesetz legt auch die Höhe der Strafen bei Verstößen fest.
"Mit der heutigen Abstimmung über das Digitale-Dienste-Gesetz erreichen wir einen Meilenstein für die Rechte der Nutzer des Netzes und für unsere Demokratie", sagte die SPD-Vorsitzende Saskia Esken t-online. Digitale Plattformen müssten künftig mehr Verantwortung übernehmen und gezielt gegen Desinformation und illegale Inhalte vorgehen.
"In Zeiten von Fake News, wilden Verschwörungstheorien und gefährlicher Propaganda ist das Gesetz genau die richtige Antwort auf die große Macht der Plattformen und ihrer Betreiber", so Esken weiter. In den vergangenen Jahren habe man miterleben müssen, wie Hasskriminalität, Volksverhetzung und gezielte Desinformation immer weiter zugenommen hätten.
Tech-Konzerne müssen gezielt gegen Hassrede vorgehen
Der DSA gilt bereits seit einiger Zeit für die größten Onlinedienste. Im Februar wurde dieser Kreis erheblich ausgeweitet. Neben den großen Konzernen wie Google, Facebook und Amazon müssen auch kleinere Unternehmen nun aktiver gegen Hassrede, Falschinformationen und Produktfälschungen vorgehen und entsprechende Inhalte zum Beispiel "unverzüglich" entfernen, so die neuen Vorgaben.
Durch das Digitale-Dienste-Gesetz wird eine Koordinierungsstelle innerhalb der Bundesnetzagentur geschaffen. Diese soll für Transparenz und Fairness sorgen und Anbieter digitaler Dienste zentral beaufsichtigen. Nutzerinnen und Nutzer können ihre Beschwerden künftig direkt an die Koordinierungsstelle richten, die ein zugängliches und benutzerfreundliches Beschwerdemanagement-System einrichten wird.
"Nie war eine starke Plattformaufsicht so wichtig wie heute", erklärte Digitalminister Volker Wissing (FDP) zu dem Bundesratsbeschluss. "Wir sehen eine zusehende Verrohung des Diskurses im Netz: Gewaltaufrufe, Bedrohung Andersdenkender, antisemitische Hetze."
Dies seien "Grenzüberschreitungen, die wir in einer freien Gesellschaft nicht hinnehmen dürfen". Auch die Plattformbetreiber seien hier in der Verantwortung und müssten gegen rechtswidrige Inhalte vorgehen.
Bundesnetzagentur soll EU-Digitalregeln durchsetzen
Die EU-Mitgliedsstaaten werden im DSA angehalten, nationale Koordinierungsstellen für die Durchsetzung der neuen Regeln einzurichten. Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz kam der Bund dem nun nach.
Die in Deutschland zuständige Bundesnetzagentur soll dem Gesetz zufolge eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel und anderen EU-Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten. Zusätzlich werden durch das Gesetz Sonderzuständigkeiten für den Schutz von Minderjährigen geschaffen.
Hierfür ist die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz zuständig. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz soll zudem überwachen, dass personenbezogene Daten nicht für kommerzielle Werbung verwendet werden.
Neben den Zuständigkeiten regelt das Gesetz auch die Buß- und Zwangsgelder bei Verstößen gegen den DSA. Den von der EU gegebenen Spielraum will Deutschland dabei ausschöpfen. Das bedeutet, Plattformbetreiber könnten bei Verstößen mit bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden.
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