Die Kirchen und die AfD (Gesellschaft)
Gunnar Schupelius – Mein Ärger
Evangelische Kirche schließt AfD-Mitglieder aus
Halbe Million Mitglieder weg
Rekord-Verlust bei der evangelischen Kirche
Kombiniere!
Grüsse
Manhood
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Swiss Lives matter!!!
Ministerien zahlen 100 Millionen an Anti-AfD-Diakonie
Das passt m. E. ebenfalls gut dazu.
100 Millionen Euro hat die Diakonie in den letzten vier Jahren aus Staatshand erhalten, allein 11 Millionen davon aus dem Anti-AfD-Fonds namens „Demokratie leben!“ Wer wundert sich da noch über den Streit zwischen Diakonie-Chef und der AfD?[..]
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/diakonie-afd-geld-storch/
Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Die BRDDR ist nichts anderes als ein riesiger Selbstbedienungsladen.
Steuergelder werden hauptsächlich an Parteimitgliedern und deren Mitarbeiter verteilt. Und damit der Laden auch weiterhin geschröpft werden kann, werden alle Konkurrenten systematisch ausgeschaltet. Entweder durch Unterwanderung durch V-Männer oder installierte Radikale, Extremisten, etc.
Die ganzen sogenannten Förderungen sind nur Abschöpfung von Steuergeldern. Dieser ganze Rotz wie KAMPF GEGEN RECHTS, OMAS GEGEN RECHTS, DEMOKRATIESCHEISSFÖRDERUNG usw. dient der eigenen Machterhaltung.
Deutschlands widerlichster Pfaffe, Rüdiger Schuch, ist nun Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen
02.05.2024 - Bis zu fünf Jahre Haft
Deshalb zeigt Beatrix von Storch den Diakonie-Chef an
Die Aussagen des Diakonie-Chefs Rüdiger Schuch schlagen hohe Wellen. Beatrix von Storch klagt nun gegen den Mann. Die AfD-Bundestagsabgeordnete wirft ihm Rechtsbruch vor.
BERLIN. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch hat den Präsidenten der Diakonie, Rüdiger Schuch, angezeigt. In einem auf X veröffentlichten Video wirft sie dem Chef des Evangelischen Wohlfahrtsverbandes Wählernötigung vor. Er hatte angekündigt, Mitarbeitern, die aus Überzeugung die AfD wählen, den Arbeitsvertrag zu kündigen.
Konkret heißt es in Paragraph 108 des Strafgesetzbuches: „Wer rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Mißbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“ Auch der Versuch ist strafbar.
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In einem Rechtsstaat würden nun die Handschellen klicken und die U-Haft beginnen, Stichwort "Verdunklungsgefahr". Dazu:
Strafgesetzbuch § 108 Wählernötigung
(1) Wer rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Mißbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.