Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129284 Einträge in 32063 Threads, 293 registrierte Benutzer, 501 Benutzer online (1 registrierte, 500 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Katrin Göring-Eckardt (Die Grünen) will männliche Altersarmut fossieren (Männer)

Derkan ⌂ @, Thursday, 28.03.2013, 10:09 (vor 4259 Tagen)

Die Grünen wollen die Regelungen für Minijobs auf eine monatliche Verdienstgrenze von 100 Euro beschränken.

"Alle Verdienste über 100 Euro im Monat sollen steuer- und abgabenpflichtig werden, mit reduzierten Beiträgen für geringe Einkommen", sagte die Spitzenkandidatin der Partei für die Bundestagswahl, Katrin Göring-Eckardt, der "Rheinischen Post" aus Düsseldorf. Als Ausnahme nannte sie den "haushaltsnahen Bereich", für den die "unkomplizierte Anmeldung der Arbeitskraft erhalten" bleiben solle.
Quelle

Arme Rentner sollen keinen Zusatzverdienst mehr haben, aber für die Weiber "haushaltsnahen Bereich" gibt es wieder einmal Privilegien.

Lügen wohin man sieht.

Ein Mitleser, Thursday, 28.03.2013, 12:05 (vor 4259 Tagen) @ Derkan

Aus dem verlinkten Text:

Als Minijobs werden Beschäftigungsverhältnisse mit einem Monatsgehalt von aktuell bis zu 450 Euro bezeichnet. Minijobber sind bis zu dieser Gehaltsgrenze von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung befreit.

Das ist Lügen durch weglassen.

Es muss nämlich der Arbeitgeber für diesen Fall alle Abgaben leisten.

Hier mal die Aufstellung:


Der Arbeitgeber eines geringfügig entlohnten Beschäftigten hat neben bestimmten Umlagen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Krankenversicherung zu tragen, obwohl der Beschäftigte in dieser Beschäftigung nicht krankenversicherungspflichtig ist. Die vom Arbeitgeber zu tragenden Beitragssätze liegen bei

* 13 % bei der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 249b Satz 1 SGB V) (entfällt bei privat krankenversicherten Minijobbern) und
* 15 % bei der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 172 Abs. 3 SGB VI) (der Beschäftigte trägt zusätzlich 3,9 Beitragssatzpunkte)

Die vom Arbeitgeber zu tragenden Umlagen betragen:

* 0,7 % Umlage U1 (Aufwendungsersatz für Entgeltfortzahlung bei Krankheit) nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (§ 1 Abs. 1)
* 0,14 % Umlage U2 (Aufwendungsersatz bei Mutterschaft und Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft) nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (§ 1 Abs. 2)
* 0,15 % Umlage U3 (Insolvenzgeldumlage) nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (§ 358 bis § 362 SGB III)

Rechnet man die Pauschalsteuer von 2 % hinzu (siehe Gliederungspunkt Steuerrecht) so hat der Arbeitgeber zusätzlich zu dem Lohn 30,99 % des Lohnes aufzuwenden. Hinzu kommt ein individueller Beitrag an die zuständige Unfallversicherung.

Für Privathaushalte, die eine Haushaltshilfe geringfügig entlohnt beschäftigen, gelten folgende Abgaben

* 5 % an die gesetzliche Krankenversicherung (§ 249b Satz 2 SGB V) (entfällt bei privat krankenversicherten Minijobbern) und
* 5 % an die gesetzliche Rentenversicherung (§ 172 Abs. 3a SGB VI)
* 0,7 % Umlage U1
* 0,14 % Umlage U2
* 1,6 % Einheitsbeitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung

Zusammen mit der Pauschalsteuer von 2 % betragen die über den Lohn hinausgehenden Aufwendung des Privathaushaltes 14,44 %. Die Insolvenzgeldumlage fällt nicht an (§ 358 Abs. 1 am Ende SGB III) .

Für den „Privathaushalt“ als Arbeitgeber gilt das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren. Dabei werden jeweils zum 15. Januar und 15. Juli die Beiträge des vergangenen Halbjahres durch die Bundesknappschaft eingezogen. (Nur) beim Haushaltsscheck bleiben für die Frage, ob das Haushaltsscheckverfahren angewendet werden kann, Zuwendungen unberücksichtigt, die nicht in Geld gewährt werden[8]; das betrifft beispielsweise freie Kost und Logis. Werden Sachbezüge neben den Barbezügen gewährt, unterliegen die Sachbezüge dem Lohnsteuerabzug nach allgemeinen Regelungen, ggf. nach Steuerklasse VI.

Das kann nur gut sein.

Joe, Gutmensch, DDR, Thursday, 28.03.2013, 15:20 (vor 4259 Tagen) @ Derkan

Alle Verdienste über 100 Euro im Monat sollen steuer- und abgabenpflichtig werden,

Denn dabei entsteht automatisch ein neuer Sektor in der weiter wachsenden Schattenwirtschaft. Und die ist letztlich der einzige Weg für Arme, dem Staats- und Steuerterror zu entkommen. Find ich gut.

Noch besser könnte man den Effekt fördern durch das Runtersetzen der Grenze auf 0 nebst Installation weiterer Bürokratie.

Diese Entwicklung hat schon längst eingesetzt!

Kalle Wirsch, Thursday, 28.03.2013, 16:31 (vor 4259 Tagen) @ Joe

Der Sektor entsteht doch nicht mehr, der ist schon lange da. Man muss sich nur mal überlegen, auf was für sicheren Füßen die Schattenwirtschaft steht, wenn sie a) die Finanzkrise selbst unbeschadet überstehen wird und b) sich auch nicht durch die ständigen staatlichen Störungen beeinflussen lässt. Wenn ich Anleger wäre, ich wüsste wo ich mein Geld sicher und mit sicherer Rendite anlegen könnte.

Wenn man jetzt glaubt, dass sich solche Planwirtschaftler wie Wolfgang Schäuble-Mittag daran mal ein Beispiel nehmen würden, der irrt gewaltig. Eigentlich müsste der sich ja mal Gedanken darüber machen, wo das Geld herkommt, was er und sein Zentralkommitee da jeden Tag verfeuern.

Katrin Göring-Eckardt

tomtom2, Thursday, 28.03.2013, 16:54 (vor 4259 Tagen) @ Derkan

ist genau die Richtige Powerfrau mit Kenntnissen aus der Arbeitswelt.
1984 Abitur, 1988 Abbruch Theologiestudium und Heirat, dann nur noch Parteienklüngel.

powered by my little forum