Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Deutschlands widerlichster Pfaffe, Rüdiger Schuch, ist nun Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Gesellschaft)

Mr.X, Friday, 03.05.2024, 07:05 (vor 205 Tagen) @ Manhood
bearbeitet von Mr.X, Friday, 03.05.2024, 07:12

02.05.2024 - Bis zu fünf Jahre Haft
Deshalb zeigt Beatrix von Storch den Diakonie-Chef an
Die Aussagen des Diakonie-Chefs Rüdiger Schuch schlagen hohe Wellen. Beatrix von Storch klagt nun gegen den Mann. Die AfD-Bundestagsabgeordnete wirft ihm Rechtsbruch vor.

BERLIN. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch hat den Präsidenten der Diakonie, Rüdiger Schuch, angezeigt. In einem auf X veröffentlichten Video wirft sie dem Chef des Evangelischen Wohlfahrtsverbandes Wählernötigung vor. Er hatte angekündigt, Mitarbeitern, die aus Überzeugung die AfD wählen, den Arbeitsvertrag zu kündigen.
Konkret heißt es in Paragraph 108 des Strafgesetzbuches: „Wer rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Mißbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“ Auch der Versuch ist strafbar.
[...]

In einem Rechtsstaat würden nun die Handschellen klicken und die U-Haft beginnen, Stichwort "Verdunklungsgefahr". Dazu:

Strafgesetzbuch § 108 Wählernötigung
(1)
Wer rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Mißbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

s_popcorn


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