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Aufdatum zum Kokolores: "Corona-Protokolle: Regierung fürchtet um "Leib und Leben" ihrer Experten" (Coronawahn)

Mr.X, Monday, 13.05.2024, 18:05 (vor 195 Tagen)

Den Regime-Maden schwimmen derzeit offenbar die Felle davon. Aufgrund derzeitiger Zensurgefahr, hier eine Sicherungskopie:

13.05.2024 - Gerichtstermin
Corona-Protokolle: Regierung fürchtet um "Leib und Leben" ihrer Experten
Angst um Corona-Experten und eine Belastung der Beziehung zu China: Die Bundesregierung will die geschwärzten Passagen nicht freigeben. Was sagt das Gericht?

Die Bundesregierung und ihre Anwälte wollen unter allen Umständen verhindern, dass die Protokolle des Corona-Expertenrates komplett ungeschwärzt veröffentlicht werden. Mit gleich vier Anwälten kamen sie am Montag zur Verhandlung im Berliner Verwaltungsgericht, in der eine Klage auf eben jene Veröffentlichung verhandelt wurde. Der Kläger, der Arzt Christian Haffner, will vor Gericht maximale Transparenz erstreiten: Alle Protokolle, alle ungeschwärzt, mit allen Namen, mit allen Aussagen, mit allen Einschätzungen und Empfehlungen, die der Rat der Bundesregierung unter Kanzler Olaf Scholz gab. Ein Urteil wurde noch nicht gesprochen, doch in der Verhandlung wurde klar: Die Luft für die Bundesregierung und ihr Juristen-Team wird immer dünner.
Konkret ging es darum, wie die Schwärzungen der jeweiligen Passagen konkret begründet wird. Die Schwärzungen wurden vom zuständigen Richter in drei Einheiten unterteilt.

"Schutz internationaler Beziehungen"

Bei der ersten Einheit handelt es sich um die Passagen, die mit Blick auf mögliche außenpolitische Verwerfungen mit Ländern wie etwa China geschwärzt wurden. Hier gehe es um den "Schutz internationaler Beziehungen", hieß es vor Gericht. Es wurde unter anderem eine Passage genannt, in der der Expertenrat eine "Wertung des chinesischen Handelns in der Pandemie" abgegeben hatte - diese Passage wurde komplett geschwärzt. Das Anwaltsteam der Bundesregierung erklärte dazu, dass China diese Aussage als "offizielle Aussage" der Bundesregierung werten würde und in der Folge die "Beziehung zu China" belastet würde.
Neben China sollen auch Passagen eine Rolle spielen, in denen es um Einschätzungen und Aussagen zur Ukraine geht, konkreter wurde es hier aber nicht. Hier deutete der Richter an, dass er aus juristischer Sicht eine gewisse Rechtmäßigkeit für die Schwärzungen erkennen könne - ohne sich jedoch endgültig festzulegen.

"Gefahr für Leib und Leben" von Mitgliedern des Experten-Rates

In der zweiten Einheit wurde über die Schwärzungen von "Namen von Experten und Gästen" des Rates verhandelt. Zwar ist bekannt, wer im Experten-Rat saß - doch bei vielen Aussagen ist in den Protokollen geschwärzt, wer genau die jeweilige Aussage machte. Die Anwälte der Bundesregierung argumentieren hier, dass eine "Gefahr für Leib und Leben" der einzelnen Mitglieder drohen könne, wenn die Aussagen personenbezogen zugeordnet werden könnte. Anwalt Patrick Heinemann, der den Arzt Haffner vertritt, argumentierte hingegen, dass sein Mandat es als unbefriedigend empfinde, wenn er seine fachliche Kritik als Mediziner im Sinne eines wissenschaftlichen Diskurses nicht zielgerichtet adressieren könne.
Für Überraschung sorgte in die Zusammenhang eine Äußerung von Rat-Mitglied Hendrik Streeck. Er hatte Haffner und seinem Anwalt in Bezug auf die Schwärzung seines Namens am Sonntag mitgeteilt: "Nein, ich bin bisher nicht gefragt worden, ob mein Name bei den Protokollen des Expertenrats entschwärzt werden kann. Ich hätte aber auch nichts dagegen."
In diesem Zusammenhang wollte der Richter von den Regierungs-Anwälten wissen, warum die einzelnen Rats-Mitglieder nicht gefragt worden seien. Die Antwort, die mit allerlei Paragraphen eher undurchsichtig beantwortet wurde, stellte den Richter nicht zufrieden. Er stellte in Aussicht, dass er eine entsprechende Befragung der einzelnen Mitglieder mit hoher Wahrscheinlichkeit anordnen werde, bevor er über die angestrebte Entschwärzung entscheiden könne.

Einschätzungen des Corona-Rates zu Impfstoffen

Im dritten Punkt ging es dann um Impfstoffe und Medikamente in Zusammenhang mit Corona. Hierzu heißt es in der Begründung der Bundesregierung unter anderem, dass "Namen von Pharmaherstellern, Pharmapräparaten (Medikamente oder Impfstoffe) oder Bezugsquellen von Medikamenten geschwärzt werden" dürften, weil "die Preisgabe derartiger Informationen dazu geeignet sei, "die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland bei der Beschaffung von Impfstoffen sowie Medikamenten und damit fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr zu beeinträchtigen".
Und weiter: "Mithin kann eine Informationspreisgabe zu Einschätzungen des Corona- ExpertInnenrats zu Pharmaherstellern, Pharmapräparaten sowie Bezugsquellen zu Nachteilen bei der zukünftigen Impfstoffbeschaffung führen, beispielweise durch Preisaufschläge der Pharmahersteller, deren Präparate vom Corona-ExpertInnenrats als wirksamer eingeschätzt werden als die von anderen Pharmaherstellern."Daher würde "durch eine Informationspreisgabe die Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf den Bezug von Impfstoffen und Medikamenten, die zentral beschafft werden, erheblich geschwächt werden".
Auch hier wurde zunächst viel anhand einzelner Paragraphen diskutiert. Zusammenfassend sagt der Richter zur Argumentation bezüglich dieser Schwärzungen dann schließlich: "Das überzeugt mich einfach nicht."
Zusammenfassend tendiert das Gericht nach einer Einschätzung von vor Ort im Fall der Schwärzungen im Bereich der Impfstoffe sowie der Pharmahersteller dahin, eine Entschwärzung anzuordnen. Im Fall der Zuordnung, welches Rats-Mitglied welche Aussagen getroffen hat, steht nach derzeitigem Stand wahrscheinlich die noch nicht erfolgte Befragung der jeweiligen Personen dazu an. Die Schwärzungen, deren Freigabe die internationalen Beziehungen zu anderen Ländern (hier lag der Fokus auf China) beeinträchtigen könne, hielt das Gericht an diesem Montag rechtlich für vertretbar - ohne sich jedoch festlegen zu wollen.

Urteil in den kommenden 14 Tagen

Nachdem der Anwalt des Klägers erneut deutlich gemacht hatte, dass sein Mandat zu keinem Kompromiss bereit sei, bei dem etwa Namen freigegeben, dafür auf Entschwärzungen an anderer Stelle verzichtet werden, sagte der Richter, dass er an diesem Montag kein Urteil sprechen werde.
Er wird es in den nächsten Tage fällen und dann innerhalb der nächsten 14 Tage schriftlich an den Kläger (der Arzt Haffner) sowie die Beklagte (die Bundesregierung) überstellen. Erst dann wird sich zeigen, ob - und wenn ja welche - Stellen weiterhin geschwärzt bleiben dürfen. Mediziner Christian Haffner hatte für diesen Fall bereits angekündigt: "Ich weiche sicher nicht zurück. Wir wollen Transparenz schaffen. Notfalls gehen wir in die nächste Instanz."


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