CDU-Merkel-Lüge von "Hetzjagden in Chemnitz" gerichtlich aufgeflogen! Politik, Medien, alle haben sie gelogen! (Lügenpresse)
„Kein hinreichender Tatverdacht“: Prozess um Chemnitz-Randale 2018 geplatzt
Chemnitz – Überraschende Wendung im Fall rund um die sogenannten Hetzjagden von Chemnitz. Fast sechs Jahre nach den Ausschreitungen hat die 1. Strafkammer des Landgerichtes in Chemnitz die Eröffnung einer Hauptverhandlung gegen neun mutmaßlich Tatbeteiligte vom 1. September 2018 abgelehnt. Tagelang hatten rechte Gruppen mobilisiert, die Stimmung war aufgeheizt.
Eine herbe Schlappe für die Staatsanwaltschaften in Chemnitz/Sachsen. Die hatten den Beschuldigten in einer Anklageschrift (vom 17. September 2021) vorgeworfen, an dem Spätsommerabend „Landfriedensbruch in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in elf tateinheitlichen Fällen im Stadtzentrum“ begangen zu haben.
Doch das Landgericht lehnte die Eröffnung der Hauptverhandlung ab – aus Mangel an Beweisen. Im Juristendeutsch formuliert heißt es, Landfriedensbruch und Körperverletzung könne die Kammer „bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses nicht feststellen.“
Aus Sicht der Kammer „erschöpfe sich die Beteiligung der Angeschuldigten nach dem Ergebnis des vorbereitenden Verfahrens allenfalls in der bloßen Anwesenheit und dem Mitlaufen in einer Menschenmenge am Ort der Gewalttätigkeiten.“
Im Klartext: es gab gewalttätige Auseinandersetzungen in Chemnitz – den Beschuldigten allerdings ist eine Beteiligung nicht nachzuweisen. Eine Erkenntnis, die fast drei Jahre nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft feststeht.
Ausschreitungen nach Messer-Attacke beim Stadtfest
(Anmerkung: Das hier ist die einzige gewalttätige Auseinandersetzung zu dieser Zeit in Chemnitz: Der Mord durch einen Flüchtling an einem Deutschen!) Die Ereignisse von Chemnitz sorgten 2018 auch international für Schlagzeilen. Am Abend des 26. August hatten der Iraker Alaa S. und ein seither untergetauchter Landsmann am Rande des Stadtfestes den Chemnitzer Daniel H. attackiert und erstochen. S. wurde später für die Tat zu elf Jahren Gefängnis verurteilt.
Als Folge der Ereignisse kam es in Chemnitz tagelang zu teils gewaltsamen Demonstrationen, die u. a. von der damaligen Bundeskanzlerin Merkel als „Hetzjagden auf Ausländer“ eingeordnet wurden.