Staatsanwalt: „AfDler töten“ nicht strafbar! (Politik)
Staatsanwalt: „AfDler töten“ nicht strafbar!
Die Staatsanwaltschaft Aachen hat gesprochen: Der Antifa-Spruch „AfDler töten“ ist nicht strafbar! Das Gegengift: Der Höcke-Taler von COMPACT. 100% Silber! Bekenntnis und Wertanlage zugleich. Hier mehr erfahren.
Stellen Sie sich vor: Auf einer oppositionellen Demo trüge jemand ein Transparent mit der Aufschrift „Grüne töten“ – das gäbe einen beispiellosen Skandal! Alle Teilnehmer bekämen lebenslänglich, Faeser würde gar eine Wiedereinführung der Todesstrafe für Regierungskritiker erwägen (Satire aus). Was aber geschieht, wenn Aachener Antifa-Jugendliche mehr oder minder offen die Tötung von AfD-Leuten fordern?
Dann geht das voll in Ordnung, meint zumindest die weisungsgebundene Aachener Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren gegen die Bannerträger ein. Zur Erinnerung: Im Januar präsentierten linksextreme Nachwuchs-Faschos ein vier Quadratmeter großes Plakat mit der Aufschrift „AfDler töten. Nazis abschieben!“ (siehe Titelbild).
Die Propagandamedien erhoben natürlich keinerlei Einwände und erklärten: „AfDler töten“ sei ja keine Aufforderungen, Mitglieder und Funktionäre der Partei umzubringen, sondern eine Feststellung: Durch ihre Politwerbung würden AfD-Leute dazu beitragen, dass Ausländer in Deutschland mit dem Schlimmsten rechnen müssten…
Persilschein für Antifa-Krawallos?
Nun können subventionierten Antifanten landesweit aufatmen. Laut RTL verkündete die Staatsanwaltschaft, dass besagter Spruch weder zu einer Straftat auffordere noch als Beleidigung zu deuten sei. Vielmehr handle es sich um „einen sachbezogenen Angriff im Rahmen der öffentlichen politischen Auseinandersetzung“. Angeblich haben sich die Weisungsgebundenen bei der Begründung so richtig Mühe gegeben:
„Nach eingehender Prüfung der Geschehnisse am Ereignistag, der zahlreichen hier eingegangener Strafanzeigen sowie einer im Internet veröffentlichen öffentlichen Stellungnahme der Antifa-Jugend Aachen zu dem verwendeten Banner ist ein strafbares Verhalten der handelnden Personen nicht festzustellen. Die Staatsanwaltschaft Aachen hat das gegen Unbekannt geführte Ermittlungsverfahren daher eingestellt.
Unter den gegebenen Umständen stellt die zu prüfende Äußerung ,AfDler töten.‘, insbesondere vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gewährten Meinungsfreiheit, weder eine Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) noch eine Beleidigung (§ 185 StGB) dar. Unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte (Anlass der Äußerungen, Zweck der zugleich laufenden Versammlung, Adressaten der Äußerung, sonstiges Verhalten der Bannerträger, nachträgliche Erläuterungen der Antifa-Jugend Aachen zu dem verwendeten Banner) handelt es sich um einen (noch) sachbezogenen Angriff im Rahmen der öffentlichen politischen Auseinandersetzung, der weder auf die persönliche Diffamierung bestimmter Personen abzielt noch aus Sicht eines unbefangenen Betrachters zu Straftaten gegen einzelne Personen aufruft.
Dabei war zu beachten, dass nach gefestigter Rechtsprechung bei mehreren gleichermaßen in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten einer Äußerung stets die für die handelnde Person strafrechtlich günstigste Variante bei der Bewertung zugrunde zu legen ist.
Die Feststellung der Personalien der etwaig beteiligten Personen war angesichts der rechtlichen Bewertung des Banners als zwar zugespitzte, jedoch straflose Äußerung im politischen Meinungskampf nicht veranlasst.“
Also darf man „AfDler töten“ weiterhin auf Transparente schmieren, aufs T-Shirt drucken, mittels U-Bahn-Werbung verbreiten oder bei der kommenden EU-Wahl als Werbeslogan verwenden? Naja, so weit wollte die Staatsanwaltschaft Aachen nicht gehen:
„Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich um das Ergebnis einer Einzelfallprüfung handelt und daraus nicht ohne weiteres der Schluss gezogen werden kann, Äußerungen wie die vorliegende seien generell nicht strafbar. Neben dem Wortlaut der Erklärung waren für die abschließende strafrechtliche Beurteilung – wie bei allen Delikten, die Meinungsäußerungen zum Gegenstand haben – weitere objektive Umstände, die im Zusammenhang mit der Äußerung stehen, maßgeblich. Diese Umstände mussten vorliegend zunächst näher aufgeklärt werden.“
Man muss also klären, ob der Spruch auch wirklich aus Antifa-Mund ertönt? Wie beruhigend.
https://www.compact-online.de/staatsanwalt-afdler-toeten-nicht-strafbar/
Die nicht unabhängige Staatsanwaltschaft ist politisch von SPD, Grüne, FDP, CDU, CSU weisungegebunden und dürfen daher nicht mehr weiter ermitteln!
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