Mannheim/Demos (Allgemein)
Zivilist, Monday, 03.06.2024, 09:27 (vor 201 Tagen)
800 gegen Hass, fuer Migration
150 fuer Remigration
25 Polizisten gedenken des Ermordeten.
Deutsches Sittenbild 2024.
Da erspare ich mir mal alles weitere
By the way: "Asylantrag des Mannheimer Messertäters 2014 abgelehnt" DÖP-DÖDÖ-DÖP
Mr.X, Monday, 03.06.2024, 16:28 (vor 201 Tagen) @ Zivilist
bearbeitet von Mr.X, Monday, 03.06.2024, 16:37
Aus Gründen der massiven Zensur im Shithole-Schland-Loch eine komplette Kopie vom Feindsender. Für alle Andersdenkenden, die demnächst wieder abgeholt werden, wenn sich kein Staufenberg_2.4 in Kürze findet:
03.06.2024 16:00 Uhr
Asylantrag des Mannheimer Messertäters 2014 abgelehnt
Der Asylantrag des Mannheimer Messertäters Sulaiman A. wurde laut einem Medienbericht bereits im Jahr 2014 abgelehnt. Demnach erhielt der Afghane erst im Jahr 2022 eine befristete Aufenthaltsgenehmigung – nachdem er in Deutschland Vater eines Kindes geworden war.
Der Asylantrag des Messertäters von Mannheim wurde bereits im Jahr 2014 abgelehnt. Das berichtet das Springerblatt Welt, unter Berufung auf Behördendokumente. Demnach erhielt der Afghane erst im Jahr 2022 eine befristete Aufenthaltsgenehmigung – nachdem er in Deutschland Vater eines Kindes geworden war.
Der Afghane, dessen Name mit Sulaiman A. angegeben wird, attackierte am Freitag mit offensichtlicher Tötungsabsicht mehrere Menschen in Mannheim. Ein 29-jähriger Polizist erlag am Sonntag seinen schweren Verletzungen.
Laut den der Welt vorliegenden Dokumenten kam A. im Jahr 2013 aus Afghanistan nach Deutschland, wo er zunächst in Frankfurt am Main gemeldet war. Es folgte der Umzug nach Mannheim, wobei jedoch zuvor im Jahr 2014 ein erster Antrag auf Asyl abgelehnt wurde. Der Ablehnung folgte keine Abschiebung. Im Jahr 2017 legte der Afghane laut Welt-Artikel an seinem neuen Wohnort einen erweiterten Hauptschulabschluss ab.
Ebenfalls in Mannheim wurde Sulaiman A. Vater eines Kindes, das die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt "und für das A. offenbar das Sorgerecht trägt – das genügte für ein Bleiberecht", so der Welt-Artikel erläuternd. Weiter heißt es in dem Artikel:
"Fotos, die Welt vorliegen, zeigen, dass der Afghane sich optisch zwischen 2020 und 2023 deutlich veränderte – und sich einen Vollbart wachsen ließ. Eine Spur im Internet könnte zudem das bislang stärkste Indiz darstellen, dass A. eine islamistische Radikalisierungslaufbahn hinter sich hat."
Die Dokumente belegen daher, dass Sulaiman A. erst neun Jahre nach seiner Einreise, also im Jahr 2022, durch die zuständigen Behörden eine befristete Aufenthaltsgenehmigung nach Paragraf 28 des Aufenthaltsgesetzes erhielt.
Der Staatsanwaltschaft Karlsruhe lagen laut Behördenangaben am Montagmorgen gegenüber der Welt-Redaktion keinerlei Informationen dazu vor, dass der Messertäter sich in radikal islamistischen Kreisen bewegt hätte. Dazu heißt es weiter:
"Laut einer Pressemitteilung vom Samstag wurden in A.s Wohnung auch elektronische Datenträger sichergestellt, die nun ausgewertet werden."
Würde sich "ein islamistisches Tatmotiv" nun im Nachhinein bestätigen, könnte der Generalbundesanwalt "die Ermittlungen an sich ziehen", so der Welt-Artikel. Suleiman A. gilt weiterhin durch die Schussverletzung durch einen Polizisten nicht als vernehmungsfähig.
Drauf ein Snickers: DÖP-DÖDÖ-DÖP
Andersdenkend und Feindflugbätter verteilend - Mr.X
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PS:
... Nicht das Messer hat den Polizisten ermordet, sondern der 25-jährige Afghane Sulaiman Ataee, der im Jahr 2014 materiellen Anreizen zur Einwanderung nach Deutschland gefolgt ist. Ohne diese materiellen Anreize – eine Folge politischer Fehlentscheidungen – wäre am vergangenen Freitag niemand verletzt und getötet worden...
Tags:
Ausländergewalt, Messerstecher
Afghanistan=Abschiebungsverbot
Ausschussquotenmann, Monday, 03.06.2024, 21:51 (vor 201 Tagen) @ Zivilist
Wenn der Asylantrag 2014 abgelehnt wurde und es schon damals ein Abschiebungsverbot gab hätte er schon längst in eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 oder 5 AufenthG rutschen müssen. Das legt den Verdacht nahe, dass er schon vorher mittelprächtig kriminell gewesen sein muss.