Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Afghanistan=Abschiebungsverbot (Allgemein)

Ausschussquotenmann, Monday, 03.06.2024, 21:51 (vor 749 Tagen) @ Zivilist

Wenn der Asylantrag 2014 abgelehnt wurde und es schon damals ein Abschiebungsverbot gab hätte er schon längst in eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 oder 5 AufenthG rutschen müssen. Das legt den Verdacht nahe, dass er schon vorher mittelprächtig kriminell gewesen sein muss.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/abschiebung-verbot-afghanistan-syrien-grote-vorschlag-innenminister/


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