Afghanistan=Abschiebungsverbot (Allgemein)
Wenn der Asylantrag 2014 abgelehnt wurde und es schon damals ein Abschiebungsverbot gab hätte er schon längst in eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 oder 5 AufenthG rutschen müssen. Das legt den Verdacht nahe, dass er schon vorher mittelprächtig kriminell gewesen sein muss.
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- Mannheim/Demos -
Zivilist,
03.06.2024, 09:27
- By the way: "Asylantrag des Mannheimer Messertäters 2014 abgelehnt" DÖP-DÖDÖ-DÖP - Mr.X, 03.06.2024, 16:28
- Afghanistan=Abschiebungsverbot - Ausschussquotenmann, 03.06.2024, 21:51