Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

128466 Einträge in 31748 Threads, 293 registrierte Benutzer, 241 Benutzer online (0 registrierte, 241 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Afghanistan=Abschiebungsverbot (Allgemein)

Ausschussquotenmann, Monday, 03.06.2024, 21:51 (vor 117 Tagen) @ Zivilist

Wenn der Asylantrag 2014 abgelehnt wurde und es schon damals ein Abschiebungsverbot gab hätte er schon längst in eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 oder 5 AufenthG rutschen müssen. Das legt den Verdacht nahe, dass er schon vorher mittelprächtig kriminell gewesen sein muss.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/abschiebung-verbot-afghanistan-syrien-grote-vorschlag-innenminister/


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum