Mr.X singt gerade: "|: Deutschland den Deutschen – Ausländer raus :|" DÖP-DÖDÖ-DÖP :-D :-D :-D (Fachkräfte)
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05.06.2024 - BAYERN
Staatsanwaltschaft Augsburg: „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ zu singen ist nicht strafbar
In einem ähnlichen Sachverhalt, wie auf Sylt, hat die Staatsanwaltschaft Augsburg entschieden, dass es nicht strafbar sei „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ zu singen. Weder wurde hierdurch zum Hass aufgestachelt noch zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen aufgefordert, so die Staatsanwaltschaft.
Von Redaktion
Ist es strafbar „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ zum Lied „L’am our toujours“ von Gigi D’Agostini zu singen? Dieser Frage ist nun erstmals die Staatsanwaltschaft Augsburg nachgegangen. Bei einem Faschingsumzug im Februar in Landberg sangen mehrere Mitglieder der Landjugend Hohefurch diese Zeilen auf einem Wagen. Noch bevor es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kam, hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Der Sachverhalt begründe nicht den Tatbestand einer Volksverhetzung und sei mithin nicht strafbar.
„Grundsätzlich steht eine Strafbarkeit bei derartigen Parolen zwar immer im Raum“, so die Augsburger Staatsanwältin Melanie Ostermeier gegenüber der BILD. „Der Straftatbestand der Volksverhetzung erfordert aber, dass im konkreten Fall – über die Kundgabe bloßer Ablehnung und Verachtung hinausgehend – zum Hass gegen Ausländer aufgestachelt oder zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen Ausländer aufgefordert wird oder Ausländer unter Verletzung der Menschenwürde beschimpft, verleumdet oder böswillig verächtlich gemacht werden“, so Ostermeier weiter. In diesem konkreten Fall sei dies jedoch nicht gegeben. „Das Verfahren wurde eingestellt, weil der Tatbestand in diesem konkreten Einzelfall nicht erfüllt war“, so die Staatsanwältin.
Für Aufregung sorgte in den vergangenen Tagen ein ähnlicher Vorfall auf einer Party auf Sylt. Bundestagspräsidentin Bärbel Baß forderte für die dortige „Täter“ gar die „Höchststrafe“. Im Falle der Volksverhetzung wäre diese eine Haftstrafe von fünf Jahren. Wie die Justiz in diesem Sachverhalt entschieden wird, ist noch unklar. Zuständig ist die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg. Politik und Medien haben die Jugendlichen von Sylt jedoch längst vorverurteilt.
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