Otmar von St. Gallen - Ein Fall Horst Arnold aus dem Mittelalter (Manipulation)
Otmar war von alemannischer Herkunft. Er absolvierte seine Priesterausbildung in Chur und wahrscheinlich betreute er dort zunächst eine Florinenkirche. Sein hervorragender Ruf war für Waltram von Thurgau der Grund, Otmar mit der Aufsicht über die im Jahr 612 von einem irischen Mönch, dem heiligen Gallus, begründeten Eremitenzellen zu betrauen, um sie vor dem drohenden Verfall zu bewahren. Otmar organisierte die kleine Siedlung grundlegend neu, er beendete das Eremitentum, veranlasste die Mönche, gemeinsam in einem Kloster zu leben und führte eine Klosterregel ein. Otmar wurde 719 erster Abt dieses Klosters.
Nach dem Blutgericht zu Cannstatt durch den fränkischen Hausmeier Karlmann im Jahr 746 gerieten die Reste alemannischer Eigenständigkeit unter den zunehmenden Druck fränkisch-karolingischer Interessen und wurden immer weiter zurückgedrängt. So gerieten auch das Kloster St. Gallen und Abt Otmar, als dem alemannischen Bereich zugehörend, in die Auseinandersetzung. 747 wurde auf Karlmanns und Pippins Druck hin von Otmar in St. Gallen die Regula Benedicti (Benediktinerregel) eingeführt, was der Durchsetzung der karolingischen Strategie der Vereinheitlichung der Reichskirche auf klösterlicher Ebene entsprach. Da Otmar sich dem fügte, wurde das Kloster im Gegenzug durch Landschenkungen belohnt.
Trotz der Spannungen zwischen Karolingern und Alemannen erlebte das Kloster unter Otmar eine erste Blüte. Nach innen war ihm sehr am geistlichen Leben der Mönche gelegen, nach außen widmete er sich vor allem der Aufgabe der Pflege von Kranken und Armen. Otmar organisierte dazu jeweils die passende Infrastruktur: So ließ er eine Armenherberge errichten und ein Siechenhaus für unheilbar Kranke und Aussätzige, das medizingeschichtliche Bedeutung als älteste Einrichtung dieser Art in der Schweiz hat. Otmar widmete sich daneben ebenso der praktischen Umsetzung: Ihm war die direkte menschliche Begegnung mit den Armen ebenso ein Anliegen, wie er auch die Kranken persönlich pflegte.
Wahrscheinlich resultierte aus diesen karitativen Werken Otmars bzw. des Klosters eine erhebliche (alemannische) Volksverbundenheit. Diese, zusammen mit der Selbständigkeit des Klosters, erregte bei den im Zuge der fränkisch-alemannischen Auseinandersetzung eingesetzten fränkischen Grafen Warin und Ruthard zunehmend Missfallen, das sich in Landbesitzstreitigkeiten zwischen den Grafen und dem Kloster manifestierte. Hinzu traten Spannungen aufgrund der Herrschaftsansprüche des Bischofs Sidonius von Konstanz, der St. Gallen als Eigenkloster seinem Bistum unterstellen wollte. Diese Konflikte führten 759 schließlich zur Gefangennahme Otmars. Er wurde unter einer üblichen falschen Anklage (Sittlichkeitsverbrechen, Ehebruch) vor Gericht gestellt und zum Tode durch Verhungern in der Königspfalz in Bodman verurteilt. Die Strafe wurde abgemildert und Otmar danach auf der Insel Werd in Gewahrsam gehalten. Dort starb Otmar noch im gleichen Jahr, am 16. November 759.
http://de.wikipedia.org/wiki/Otmar_von_St._Gallen
Fettformatierung im Text von mir.
Gruß, Kurti
Mit dem Feminismus zurück ins Mittelalter!
Otmar ... wurde unter einer üblichen falschen Anklage (Sittlichkeitsverbrechen, Ehebruch) vor Gericht gestellt und ... verurteilt.
Mit dem Feminismus zurück ins Mittelalter!
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Ich will, dass der Femiwahn aufhört in Deutschland, und zwar Dalli!
Justiz ist seit jeher nur ein Instrument zur Unterdrückung u. Machtausübung!
Es ist erstaunlich, welche Konstantheit bei der Justiz zu erleben ist. Um die Wahrheit ging es denen doch nie und über die verschiedenen Systeme und Gesellschaftsformen hinweg hat sich konstant diese Form der Unrechtssprechung gegen Männer bis zum heutigen Tage erhalten. Justiz scheint von jeher eine Totgeburt gewesen zu sein, ein Mittel zur Unterdrückung u. Machtausübung, nicht der Wahrheitsfindung. Reformierbar ist an diesen kruden Strukturen nichts.