GG Art 12a -Wehrpflicht (Allgemein)
[Satire]Jeder ist vor dem Gesetz gleich:[/Satire]
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Art 12a
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
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(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
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- Pisser stellt neue Gleichberechtigung vor -
Packistani,
12.06.2024, 16:50
- Pisser stellt neue Gleichberechtigung vor - Marvin, 12.06.2024, 17:10
- GG Art 12a -Wehrpflicht - Mr.X, 12.06.2024, 17:15