Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

128720 Einträge in 31834 Threads, 293 registrierte Benutzer, 249 Benutzer online (0 registrierte, 249 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Professionelle Rechtsbeugung am Gericht Düsseldorf: "AfD-Mitglieder dürfen keine Waffen besitzen" (Manipulation)

Mr.X, Tuesday, 02.07.2024, 09:50 (vor 108 Tagen)

Vorab zur Erinnerung:
Gleichheit vor dem Gesetz - GG Art. 3
(1)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Nun zur Überschrift:
Im Gegensatz zu "Amateur" oder "semiprofessionell" oder "Hobby" ist der Profi (pofessionell) einer, der mit seiner Tätigkeit hauptberuflich seine Brötchen verdient. Wie z.B ein Profifußballer. Und in Düsseldorf haben wir es offenbar eindeutig mit einer professionellen Verbrecher-Justiz-Bande zu tun, da Rechtsbeugung ein sogenanntes Offizialdelikt ist. Fünf Jahre Haft stehen darauf. Die verdienen da sozusagen mit Rechtsbeugung professionell ihre Brötchen.

Und deswegen Vollzitat:

01.07.2024 - GRUNDSATZURTEIL
Verwaltungsgericht Düsseldorf: AfD-Mitglieder dürfen keine Waffen besitzen
In einem Grundsatzurteil beschließt das Verwaltungsgericht Düsseldorf: AfD-Mitglieder dürfen wegen ihrer Parteimitgliedschaft keine Waffen besitzen. Auch von Konsequenzen für Beamte oder Soldaten, welche die Partei unterstützen, schreibt das Gericht.
Von Redaktion

Urteile von „grundsätzlicher Bedeutung“: Mitglieder von Parteien, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft wurden, gelten als waffenrechtlich unzuverlässig und dürfen keine Waffen besitzen – auch, wenn die Partei nicht verboten ist. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in zwei miteinander zusammenhängenden Urteilen am Montag entschieden. In den Verfahren ging es um zwei Mitglieder der AfD.

Zur Begründung heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts, dass die bloße Mitgliedschaft in einer solchen Partei „nach den geltenden strengen Maßstäben des Waffenrechts regelmäßig zur Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit“ führt. Das gilt auch für die zwei AfD Mitglieder, die geklagt hatten, weil die Bundespartei der AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft sei.

Laut dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ist die Einschätzung der Verfassungsschutzämter „ein gewichtiges Indiz“. Außerdem hätte das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in seinen Urteilen vom 13. Mai 2024 die Einstufung der AfD bestätigt hat. Dem habe sich „die Kammer angeschlossen“.

Geklagt hatte ein Ehepaar: Die beiden AfD-Mitglieder wollten sich gegen den Entzug ihrer Waffenbesitzkarte wehren, müssen nun aber ihre Schusswaffen und die dazugehörige Munition abgeben. Nach Berichten von LTO handelt es sich bei den beiden offenbar um Waffen-Liebhaber. Bei dem Ehemann sei es nämlich um insgesamt 197 Waffen gegangen, bei der Ehefrau um 27.

Das Parteienprivileg aus Art. 21 Grundgesetz (GG) werde laut dem Verwaltungsgericht durch diese strenge Auslegung des Waffenrechts nicht verletzt. Die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung erfolge nämlich personenbezogen, vor etwaigen faktischen Nachteilen für Parteien schütze der Artikel nicht.

Auch schwerwiegende Konsequenzen für Soldaten sowie Polizisten und andere Beamte seien zulässig, schreibt das Gericht unter Berufung auf vorangegangene Urteile. Parteienrechte seinen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts auch dann nicht verletzt, „wenn Beamte oder Soldaten bei Unterstützung einer nicht verbotenen, aber verfassungsfeindlichen Partei mit Nachteilen bis hin zu einer Entlassung aus dem Dienst belegt werden“.

Die beiden AfD-Mitglieder können wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Urteile Berufung einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entscheidet.

Zuvor auch schon bei den "Reichsbürgern"

Ausschussquotenmann, Tuesday, 02.07.2024, 10:42 (vor 108 Tagen) @ Mr.X

Da gab es dann nichteinmal den kleinen Waffenschein für die Schreckschusspistole mehr. Und wer Reichsbürger ist bestimmt der linksgedrehte Verwaltungsbeamte. Was Sie meinen wir haben keine Verfassung...?

Normalität in einer Diktatur

Mockito, Tuesday, 02.07.2024, 11:58 (vor 108 Tagen) @ Mr.X

Befass dich mal mit dem aktuellen Fall Höcke. Die Freisleretten haben Höcke in einem weiteren politischen Schauprozess nun ein 2. Mal verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft (politisch weisungsgebunden ... an der kurzen Leine der Ramelow-Junta) hat jetzt die Aussetzung seiner Wählbarkeit im Fokus. Der Grund dafür liegt auf dem Tisch: Es sind in 2 Monaten Landtagswahlen in Thüringen. Man will Höcke unbedingt als MP in Thüringen verhindern. Der linksgrüne Dreck geht nicht freiwillig. Demokratische Ergebnisse werden da mit hoher Sicherheit zum eigenen Machterhalt ignoriert.

So schaut Diktatur aus!

Manhood, Tuesday, 02.07.2024, 12:15 (vor 108 Tagen) @ Mr.X

- kein Text -

--
Swiss Lives matter!!![image]

Man kann solche Parasiten auch waffenlos besiegen. Einfach nicht mehr arbeiten gehen.

Mockito, Tuesday, 02.07.2024, 12:26 (vor 108 Tagen) @ Manhood

Die brauchen uns, um satt zu werden. Wir brauchen die nicht.

[image]

powered by my little forum