Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Hier wird wieder einmal mit 2erlei Maß gemessen! Jeder Neger kann es, nur eine weiße Frau darf es nicht! (Manipulation)

Mockito, Friday, 05.07.2024, 17:48 (vor 151 Tagen)

[image]Medizinerin rastet ständig im Vollrausch aus | Zahnärztin randaliert nackt an Tankstelle

Die Behörden in NRW müssen sich mit einem schwierigen Fall auseinandersetzen: Es geht um eine Ärztin, die immer wieder betrunken ausrastet – noch darf sie Patienten behandeln.

Eine Zahnärztin in Nordrhein-Westfalen soll unter anderem nackt an einer Tankstelle randaliert und mit einer Machete in ihrer Praxis herumgefuchtelt haben. Die Frau sei wiederholt betrunken durchgedreht, berichtet die "Bild"-Zeitung.

Einmal sei die Medizinerin mit 3,2 Promille von der Polizei aufgegriffen worden. Allein seit Anfang 2024 habe es sieben Strafanzeigen gegen die 49-Jährige gegeben, unter anderem wegen Beleidigung, Körperverletzung und Drogen. Die Frau sei offensichtlich von Alkohol und Medikamenten abhängig.

Bezirksregierung bestätigt den Fall

Die für die ärztliche Zulassung der Frau zuständige Bezirksregierung Arnsberg bestätigte t-online den Fall. "Es gibt diese Situation", sagte ein Sprecher.

Details wollte der Sprecher nicht nennen – so bleibt unter anderem offen, in welcher Stadt im Regierungsbezirk die Zahnärztin arbeitet. Laut "Bild" kam es erst am Mittwoch zu einer brenzligen Situation in ihrer Praxis. Während die Ärztin eine Machete geschwungen habe, soll sie "Ich bin im Dschungel" gerufen haben.

Ist die Ärztin gefährlich für ihre Patienten?

Wohl nur mit Glück sei es bisher nicht zu Behandlungsfehlern gekommen, berichtete die "Bild" weiter. Die Zeitung zitierte Mitarbeiterinnen: Die Ärztin könne froh sein, dass sie eine erfahrene Helferin habe.

Wieso sie trotzdem weiter praktizieren kann, erklärte der Sprecher der Bezirksregierung mit rechtlich hohen Hürden für den Approbationsentzug: "Die freiberufliche Tätigkeit ist im Grundgesetz besonders geschützt", erläuterte er t-online. Aber die Behörde sei alarmiert: "Wir arbeiten daran", sagte er zum konkreten Fall.

Eine ärztliche Approbation kann unter anderem bei Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit entzogen werden, wenn es für den Schutz der Patienten notwendig ist. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Approbation nicht gleich ganz zu widerrufen, sondern sie vorübergehend ruhen zu lassen.

Quelle: Mediengosse

Analysieren wir den Artikel der Mediengosse mal etwas genauer: Eine bekiffte Zahnärztin rennt nackt mit Machete rum.

Was ist daran jetzt so schlimm und/oder besonders?

1) Der Staat hat Drogen (Canabis) gerade legalisiert. Warum sollte die Frau jetzt nicht auch kiffen?

2) Jeder sexuell Verirrte kann hier splitternackt und in Horden auf öffentlichen Straßen aufmarschieren. Warum kann die Frau nicht auch nackt rumlaufen?

3) Messer und Macheten, incl. Kampfhandlungen, sind durch die Merkel-Gäste im öffentlichen Raum mittlerweile Normalität. Die Täter werden vom Staat immer als schuldunfähig eingestuft und nicht eingesperrt. Warum kann nicht auch mal eine Frau mit einer Machete rumlaufen?

Freiheit für die weiße Zahnärztin! s_es-reicht

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