Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Urteil: Man darf Mitarbeiterinnen nicht in den Popo treten. (Humor)

Günni, Monday, 22.07.2024, 17:29 (vor 47 Tagen)

Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur betrieblichen Tätigkeit einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.

Quelle: LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.05.1998 - 12 (18) Sa 196/98


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