Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Über uns

137624 Einträge in 35053 Threads, 295 registrierte Benutzer, 237 Benutzer online (1 registrierte, 236 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Urteil: Man darf Mitarbeiterinnen nicht in den Popo treten. (Humor)

Günni, Monday, 22.07.2024, 17:29 (vor 646 Tagen)

Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur betrieblichen Tätigkeit einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.

Quelle: LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.05.1998 - 12 (18) Sa 196/98


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum