"250 Flugausfälle nach Blockade-Aktion" - Übersetzung: das Leben Hunderter billigend in Kauf genommen (Dummdeutsch)
26.07.2024 - FLUGHAFEN FRANKFURT:
250 Flugausfälle nach Blockade-Aktion
Von Martin Franke, Timur Tinç
Aktivisten [korrekt: Terroristen] der Letzten Generation[korrekt: Psychopathen-Generation] haben sich auf dem Rollfeld des Flughafens Frankfurt festgeklebt – und blockierten zeitweise alle Start-und-Lande-Bahnen. Die Bundespolizei hat acht Personen festgenommen.
Aktivisten [korrekt: Terroristen] der Letzten Generation haben sich am Donnerstagmorgen gegen 5 Uhr auf dem Gelände des Frankfurter Flughafens festgeklebt [korrekt: und mit dieser Sabotage das leben Tausender Fluggäste gefährdet]. Der Flugverkehr auf Deutschlands größtem Flughafen musste zeitweise komplett eingestellt werden. Alle vier Start-und Lande-Bahnen seien betroffen gewesen [ohne Bahn gibt's bei der "Landung" meist Bruch und oft viele Feuerleichen], ...
[...]
Klarer Fall:
Sabotage, das Leben Hunderter massiv bedroht, vorsatzlich!
Denn was ist, wenn nur einer, bspw. wegen technischer Probleme, dringend runter muß und alle 4 Bahnen sind dicht? Und genau deswegen ist das Gesetz im Flugverkehr nicht zimperlich:
StGB § 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
(1) Wer die Sicherheit des ... Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet,
3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
1. in der Absicht handelt,
a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wieso können die laufend irgendwelche Rollbahnen sabotieren und wieso nennt die Presse (namentlich: Martin Franke, Timur Tinç) derlei psychopatische Schwerverbrecher "Aktivisten"? Ist das nicht schon Volksverhetzung?