Kinder-Vergewaltiger darf an Olympia teilnehmen, Pferdeschlägerin nicht (Manipulation)
Doppelmoral bei den Schwuchtelspielen.
Die Dressur-Reiterin Charlotte Dujardin wurde für die Olympischen Spiele gesperrt, da sie vor vier Jahren ein Pferd geschlagen hat. Währenddessen darf der Beachvolleyball-Spieler und verurteilte Vergewaltiger eines Zwölfjährigen Mädchens Steven van de Velde ungehindert teilnehmen.
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In den Medien wurde es so dargestellt, als hätte sie auf das Pferd eingeschlagen, es nahezu verprügelt. Tatsächlich gibt sie ihm Klapse auf das Hinterteil, während es läuft.
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Keine Spuren hinterlassen zu haben, kann Steven van de Velde nicht von sich behaupten. Vor zehn Jahren wurde der heute 29-jährige Niederländer in Großbritannien zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er ein 12-jähriges Mädchen vergewaltigt hat.
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Der Sprecher des IOC Mark Adams erklärte, das Komitee sei mit der Lage alles andere als „glücklich und zufrieden“, aber: „Wir nehmen die Situation jetzt so, wie sie ist.“ Van de Velde hätte das Recht auf Rehabilitation – ein Recht, das Charlotte Dujardin nicht zuteil wurde.
https://apollo-news.net/kinder-vergewaltiger-darf-an-olympia-teilnehmen-pferdeschlaegerin-nicht/
Ich denke hier wurde eine Konkurrentin ausgeschaltet!
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!
Kinder-Vergewaltiger darf an Olympia teilnehmen, Pferdeschlägerin nicht
Da war er 19 und man kann davon ausgehen das die beiden eine Beziehung geführt haben, der Altersunterschied lag bei 7 Jahren.
Kinder-Vergewaltiger darf an Olympia teilnehmen, Pferdeschlägerin nicht
Lieber Rainer, da gibt's aber einen sachlichen Unterschied:
Vorbestrafte dürfen an Olympia teilnehmen.
Personen, welche schwere Verstösse gegen die Olympiaregeln begehen, dürfen nicht teilnehmen. Die Pferde dürfen im Reitsport nicht misshandelt werden - so sind die Regeln im Pferdesport!
Grüsse
Manhood
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Swiss Lives matter!!!
Moderne Zeiten
Lieber Rainer, da gibt's aber einen sachlichen Unterschied:
Vorbestrafte dürfen an Olympia teilnehmen.
Es kann nicht schaden, zu solchen Typen ausreichend Distanz zu halten. Wer einmal ... dem glaubt man nicht!
Personen, welche schwere Verstösse gegen die Olympiaregeln begehen, dürfen nicht teilnehmen. Die Pferde dürfen im Reitsport nicht misshandelt werden - so sind die Regeln im Pferdesport!
Es gibt weder ein Bussgeld- noch ein Strafverfahren gegen die Dame. Ob hier eine Misshandlung vorliegt wurde nie festgestellt. Kurioserweise wurde hier ein jahrealter Vorgang aus dem Hut gezaubert, während bei dem Vergewaltiger entschuldigend betont wird, der Vorgang sei schon Jahre alt.
Rainer
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Assis vergleichen
Ich würde den einen Assi nicht mit dem anderen Assi vergleichen und für einen der beiden noch Rechte fordern.