Kinder-Vergewaltiger darf an Olympia teilnehmen, Pferdeschlägerin nicht (Manipulation)
Lieber Rainer, da gibt's aber einen sachlichen Unterschied:
Vorbestrafte dürfen an Olympia teilnehmen.
Personen, welche schwere Verstösse gegen die Olympiaregeln begehen, dürfen nicht teilnehmen. Die Pferde dürfen im Reitsport nicht misshandelt werden - so sind die Regeln im Pferdesport!
Grüsse
Manhood
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Swiss Lives matter!!!
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- Kinder-Vergewaltiger darf an Olympia teilnehmen, Pferdeschlägerin nicht -
Rainer,
29.07.2024, 00:15
- Kinder-Vergewaltiger darf an Olympia teilnehmen, Pferdeschlägerin nicht - Ketzer, 29.07.2024, 14:25
- Kinder-Vergewaltiger darf an Olympia teilnehmen, Pferdeschlägerin nicht -
Manhood,
29.07.2024, 16:47
- Moderne Zeiten - Rainer, 29.07.2024, 17:40
- Assis vergleichen - steinbart, 01.08.2024, 18:29