Judikative Sumpflandschaften (Recht)
Vor einiger Zeit habe ich mal diesen Beitrag hier reingestellt: http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=2671
So argumentierte damals eine Richterin: "Das er selbst Personen angegriffen hat, lässt sich nicht beweisen. Das ist aber auch nicht nötig, denn seine fehlende Distanzierung vom Geschehen genügt bereits für eine Verurteilung als Mittäter. "Der Mensch ist ein Herdentier und die Masse ist hirnlos", kommentiert Richterin Sigrid Haubold sein Geständnis."
Nun ein ähnlicher Fall an einem benachbarten Amtsgericht: "Mike L. leugnet, dass sein Tattoo ein Hakenkreuz darstellt. „Es sieht dem nur zum Verwechseln ähnlich“, sagt er. „Auch das ist strafbar“, darauf wies ihn Richter Stefan Blaschke gestern zur Verhandlung am Amtsgericht Leipzig hin. Angeklagt war Mike L. wegen des Tragens verfassungsfeindlicher Symbole. Er war am 20. August 2011 als Zuschauer bei einem Fußballspiel des Lipsia Eutritzsch gegen Roter Stern Leipzig zugegen, als er sein Hemd auszog und damit das Oberarmtattoo entblößte und in der Öffentlichkeit zeigte.
Er wurde fotografiert von Carsten G., der das Bild auf der Mannschaftshomepage veröffentlichte. Carsten G. wird gesondert verfolgt, weil er das Bild ins Netz stellte. Und seitdem die Leipziger Presse darauf aufmerksam machte, wurden auch die Ermittlungen gegen den Tattooträger Mike L. wieder aufgenommen. Dieser stritt vor Gericht ab, dass sein Symbol an ein Hakenkreuz erinnere. Als der Staatsanwalt ihn fragte, was es denn sonst darstelle, sagte er: „Ein schwarzer Fleck mit irgendwas drumherum.“
Der Staatsanwalt plädierte dagegen: „Niemand lässt sich einen schwarzen Fleck tätowieren. Jeder, der sich Ihr Tattoo anschaut, kommt darauf, was es sein soll.“ Der Antrag lautete daher auf eine Geldstrafe von 3200 Euro. Richter Blaschke vermutete: „Sie haben sich wohl ein Hakenkreuz tätowieren und es später umstechen lassen?“ Mike L. bestreitet es, doch das Urteil von Blaschke lag sogar noch über dem Staatsanwaltsantrag: 3.440 Euro soll Mike L. für sein angeblich 20 Jahre altes Hautbild zahlen. Er füllte noch im Gerichtssaal den Berufungsantrag aus. Der Rechtsstreit wird also in eine weitere Runde gehen."
Es reicht in diesem Land vollkommen zu einer Verurteilung aus, wenn man sich "nicht genügend vom Geschehen distanziert" und/oder man ein Tattoo trägt, welches auf Grund einer gefühlten Ähnlichkeit in die "rechte Ecke" verortet wird. Die Gefahr, Opfer einer solchen Fühlung zu werden steigen stetig!
Liest man sich mal den http://dejure.org/gesetze/StPO/160.html etwas genauer durch, dann fragt man sich schon, ob die Wahrheit diese Leute wirklich interessiert oder ob es, wie hier im Forum schon erwähnt, nur ein Mittel zur Machtausübung ist. Um hier in diesem Lande verurteilt zu werden, sind mittlerweile nicht mal mehr Beweis nötig.