DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2024/1836 DES RATES vom 25. Juni 2024 (Politik)
Die Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen basiert auf der Massenzustromsrichtline (Richtlinie 2001/55/EG) und auf dem kurz nach Kriegseintritt erlassenen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4. März 2022:
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX%3A32022D0382%3ADE%3AHTML
Neben der Aufnahme von Ukrainern sind auch tausende Drittstaatsangehörige aus anderen Ländern (vorwiegend Afrikaner und Turkmenen) mit ins Land gekommen (siehe Artikel 2 des Ratsbeschlusses). Die Anträge liegen, politisch gewollt, oftmals Jahre unbeschieden herum, weil kein Anspruch auf Erteilung besteht. Solange bleibt der Neger hier und ist im erlaubten Zustand (§ 81 Abs. 3 AufenthG).
Auch in den Niederlanden gibt es das Problem. Dort sind die Goldstücke 5.000 € wert, aber nur wenn Sie denn endlich freiwillig gehen. Das tun sie aber nicht, weil sie ja lebenslang alimentiert werden wollen:
https://www.nrz.de/region/niederrhein/article237729871/Niederlande-Rueckkehrbonus-fuer-Drittstaatler-aus-Ukraine.html
Beköstigt werden alle mit Bürgergeld. Diese unterfallen nicht dem Asylbewerberleistungsgesetz wie Asylanten.
Von der Öffentlichkeit wohl weitgehend unbemerkt wurde der Ratsbeschluss nunmehr erneut um 1 Jahr verlängert.
Es liegen schon Pläne vor, wie man den Massenzustrom nach Ablauf des Ratsbeschluss weiter hier behalten kann. Wer also glaubt die werden wir je wieder los, der irrt.
Laut RT-Deutschland würden nur 20 % einer Beschäftigung nachgehen:
Und das ist nur ein Einfallstor für den Völkermord. Währendessen produziert man zudem hundertausende von Pseudodeutschen:
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/06/staatsangehoerigkeitsrecht-einbuergerungen-neue-regelung-brandenburg-innenministerium.html