Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Rechtsstaat Deutschland (Allgemein)

Pack, Wednesday, 14.08.2024, 06:20 (vor 102 Tagen)

Gesetzesreform geplant
Bericht: BKA darf bald heimlich Wohnungen durchsuchen

Dem BKA sollen Ermittlungen vereinfacht werden. Das bedeutet nach einem Bericht auch, heimlich Wohnungen betreten zu dürfen.

Das Bundesinnenministerium will dem Bundeskriminalamt einem Medienbericht zufolge die Befugnis geben, künftig heimlich Wohnungen zu betreten und zu durchsuchen. Das Bundeskriminalamt (BKA) habe eine zentrale Position in der Strafverfolgung und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, dafür benötige es wirksame und moderne Instrumente in der analogen wie digitalen Welt, hieß es den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Mittwochsausgaben) zufolge aus Sicherheitskreisen.

Der Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes umfasse daher "die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung", also das Anbringen von Spähsoftware auf Desktops oder Smartphones, sowie die Befugnis "zur verdeckten Durchsuchung von Wohnungen". Diese Instrumente sollten jedoch nur unter sehr hohen Hürden als letztes Mittel und allein zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden können, berichteten die RND-Zeitungen weiter.
Im Regelfall muss Beschuldigter informiert werden

Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, sprach gegenüber den RND-Zeitungen von "ernsten Zeiten". Das BKA brauche "moderne Ermittlungsbefugnisse und -mittel". Gleichzeitig sei "völlig klar, dass es diese Befugnisse bloß im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung geben kann". Das Bundesverfassungsgericht habe gerade beim Thema Lauschangriff und Umgang mit technischen Geräten klare Vorgaben gemacht. Unter diesem Gesichtspunkt sei der Gesetzentwurf zu prüfen.

Normalerweise muss die Polizei bei Wohnungsdurchsuchungen den Beschuldigten und die Straftat nennen sowie angeben, was gefunden werden soll. Sie muss einen entsprechenden Antrag dann der Staatsanwaltschaft vorlegen, die ihn wiederum beim zuständigen Ermittlungsrichter stellt. Der Betroffene muss informiert werden. Ausnahmen sind lediglich bei Gefahr im Verzug möglich.

Antifeminismus-Terroristen, Corona- oder 6 Mio-Leugner usw.

Ausschussquotenmann, Wednesday, 14.08.2024, 11:21 (vor 102 Tagen) @ Pack

Nicht ausschließbar, dass die eh schon so vorgehen und sich Ihr Handeln durch eine entsprechende Gesetzgebung lediglich noch legalisieren wollen.

Dann können Beweisstücke untergeschoben werden, und Systemgegner leicht ausgeschaltet werden.

Günni, Wednesday, 14.08.2024, 21:33 (vor 101 Tagen) @ Pack

- kein Text -

Avatar

Dann kann aber auch jeder das Gegenteil behaupten

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Wednesday, 14.08.2024, 22:03 (vor 101 Tagen) @ Günni

Wenn jemand nicht allein Zugang zu seiner Wohnung hat, dann ist es rechtlich nicht mehr möglich alles, was man dort findet, ihm zuzuordnen.

Irgendwie erinnere ich mich, dass der Staat mit soetwas schon mal auf die Schnauze gefallen. War, glaub ich, das NPD Verbotsverfahren.

Rainer

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Kann aber auch gefährlich werden.

Hausmeister Krause, Thursday, 15.08.2024, 09:37 (vor 101 Tagen) @ Rainer

Wir lassen bei uns im Haus zum Beispiel Nachts immer die Zisterne offen. Wer da reinfällt, muss eine Weile schwimmen. Hören tut das keiner. Man muss die Reste dann in den Wald schmeißen, wir haben hier in Berlins Umland sehr viel Wildschweine. Die kümmern sich dann darum.

Ich kann mir auch nur sehr schwer vorstellen, dass so ein Vorgang öffentlich wird. Wie würde es der Staat denn begründen wollen? Todesfall bei illegaler Wohnungsdurchsuchung?

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