Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Compactverbot aufgehoben (Gleichschaltung)

Manhood, Wednesday, 14.08.2024, 15:41 (vor 101 Tagen)

Niederlage für Faeser: Bundesverwaltungsgericht kippt „Compact“-Verbot

https://www.nius.de/news/niederlage-fuer-faeser-bundesverwaltungsgericht-kippt-compact-verbot/bcd5fa13-76c8-46dd-a5a1-031d2ba61236

Dubioses im Entscheid:

Wörtlich schreibt das Gericht: „Einzelne Ausführungen in den von der Antragstellerin zu 1 verbreiteten Print- und Online-Publikationen lassen zwar Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) erkennen. Es deutet auch Überwiegendes darauf hin, dass die Antragstellerin zu 1 mit der ihr eigenen Rhetorik in vielen Beiträgen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen einnimmt.“

Compact ist keine Behörde - somit auch nicht an das Grundgesetz gebunden! s_erleuchtung

Diese Passage ergibt überhaupt keinen Sinn!

Zweifel bestünden jedoch, „ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge“ in den Ausgaben des Compact-Magazins die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen insgesamt derart prägend seien, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt sei. Es stünden deutlich mildere Mittel als ein Verbot bereit, beispielsweise „presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen“.

Hier empfehlt das an die Verfassung gebundene Gericht, man soll dem Compact-Magazin die verfassungsmässigen Rechte anderweitig entziehen. s_erschrecken

Grüsse

Manhood :-)

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Swiss Lives matter!!![image]

Tags:
Rechtsbeugung


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