Compactverbot aufgehoben (Gleichschaltung)
Niederlage für Faeser: Bundesverwaltungsgericht kippt „Compact“-Verbot
Dubioses im Entscheid:
Wörtlich schreibt das Gericht: „Einzelne Ausführungen in den von der Antragstellerin zu 1 verbreiteten Print- und Online-Publikationen lassen zwar Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) erkennen. Es deutet auch Überwiegendes darauf hin, dass die Antragstellerin zu 1 mit der ihr eigenen Rhetorik in vielen Beiträgen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen einnimmt.“
Compact ist keine Behörde - somit auch nicht an das Grundgesetz gebunden!
Diese Passage ergibt überhaupt keinen Sinn!
Zweifel bestünden jedoch, „ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge“ in den Ausgaben des Compact-Magazins die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen insgesamt derart prägend seien, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt sei. Es stünden deutlich mildere Mittel als ein Verbot bereit, beispielsweise „presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen“.
Hier empfehlt das an die Verfassung gebundene Gericht, man soll dem Compact-Magazin die verfassungsmässigen Rechte anderweitig entziehen.
Grüsse
Manhood
--
Swiss Lives matter!!!