Warum Deutschland keine Verfassung hat. (Politik)
Das Grundgesetz ist – auch wenn es fälschlicherweise heute so bezeichnet wird – keine Verfassung, sondern Ausdruck des Willens der westalliierten Sieger des Zweiten Weltkrieges und in diesem Sinne in Bezug auf das Deutsche Volk reine Fremdbestimmung. Beachtenswert ist dabei die Tatsache, daß das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen worden war, der Kriegszustand in (West-)Deutschland durch die Alliierten offiziell aber erst im Juli 1951 einseitig, d.h. ohne Friedensvertrag für beendet erklärt worden ist. Das Grundgesetz ist damit also ganz offiziell das Werk einer sich im Kriegszustand gegen Deutschland befindlichen feindlichen Koalition, also einer Feindmacht, und es kann daher kaum verwundern, daß sich diese „Verfassung der Bundesrepublik Deutschland“ selbst Lügen straft, was sofort deutlich wird, wenn man die Präambel des Grundgesetzes im Zusammenhang mit folgenden Artikeln liest.
Im Artikel 139 GG ist festgeschrieben, daß die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen „Rechtsvorschriften“
(welche auch immer) von den Bestimmungen des Grundgesetzes nicht berührt werden, d.h., dieser als „Befreiungsgesetze“ fehlbezeichnete Siegerwille geht allen
Bestimmungen des Grundgesetzes vor. Ein Grundgesetz, dem weitere Gesetze bzw. „Rechtsvorschriften“ (der Besatzungsmächte) zugrunde liegen, soll also die
deutsche Verfassung sein?!
Die Tatsache, daß das Grundgesetz keine Verfassung ist – und erst recht nicht die
Verfassung des Deutschen Volkes, durch die dieses erst als handlungsfähiger Staat
existieren würde –, ist in Artikel 146 GG ganz unmittelbar ausgesprochen:
„Dieses Grundgesetz ... verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Ver-
fassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung be-
schlossen worden ist.“