§ 456a StPO (Fachkräfte)
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 456a Absehen von Vollstreckung bei Auslieferung, Überstellung oder Ausweisung
(1) Die Vollstreckungsbehörde kann von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, einer Ersatzfreiheitsstrafe oder einer Maßregel der Besserung und Sicherung absehen, wenn der Verurteilte wegen einer anderen Tat einer ausländischen Regierung ausgeliefert, an einen internationalen Strafgerichtshof überstellt oder wenn er aus dem Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes abgeschoben, zurückgeschoben oder zurückgewiesen wird.
(2) Kehrt der Verurteilte zurück, so kann die Vollstreckung nachgeholt werden. Für die Nachholung einer Maßregel der Besserung und Sicherung gilt § 67c Abs. 2 des Strafgesetzbuches entsprechend. Die Vollstreckungsbehörde kann zugleich mit dem Absehen von der Vollstreckung die Nachholung für den Fall anordnen, dass der Verurteilte zurückkehrt, und hierzu einen Haftbefehl oder einen Unterbringungsbefehl erlassen sowie die erforderlichen Fahndungsmaßnahmen, insbesondere die Ausschreibung zur Festnahme, veranlassen; § 131 Abs. 4 sowie § 131a Abs. 3 gelten entsprechend. Der Verurteilte ist zu belehren.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__456a.html
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- Abschiebung? Denkste! Die BunteRegierung bringt ihre kriminellen Handlanger in Sicherheit! -
Mockito,
31.08.2024, 10:24
- Abschiebung? Denkste! Die BunteRegierung bringt ihre kriminellen Handlanger in Sicherheit! -
Varano,
31.08.2024, 13:00
- Mit 1.000 € kann man in Afghanistan 5 Jahre überleben, und das ist eine humanitäre Katastrophe. - Günni, 31.08.2024, 14:08
- Es wird lustig weiter gefaesert! Die Messerfestspiele in Deutschland gehen weiter. -
Messie,
31.08.2024, 14:08
- Die Lebensversicherer werden wohl auch bald Regionalklassen einführen. -
Mockito,
31.08.2024, 14:14
- Deutschland ist kein Land mehr, sondern ein Tatort. - Messie, 31.08.2024, 14:17
- Die Lebensversicherer werden wohl auch bald Regionalklassen einführen. -
Mockito,
31.08.2024, 14:14
- § 456a StPO -
Ausschussquotenmann,
31.08.2024, 15:25
- Du bist ein Ewiggestriger. Gesetze gelten doch hier nicht mehr. - Justiz-Muezzin, 31.08.2024, 16:17
- Russland: Ausländer belästigt Russin. Junger Mann greift ein. Bums. Sache geklärt. So einfach geht das. - Mitleser, 31.08.2024, 16:46
- Abschiebung? Denkste! Die BunteRegierung bringt ihre kriminellen Handlanger in Sicherheit! -
Varano,
31.08.2024, 13:00