Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Nur damit Sie wissen, warum Ihnen dieser Staat (Regierung) immer tiefer in Ihre Tasche greift. (Politik)

Marvin, Thursday, 03.10.2024, 10:48 (vor 51 Tagen)
bearbeitet von Marvin, Thursday, 03.10.2024, 10:56

Läuft: Polizeibekannte 12-köpfige Bulgarenfamilie kassiert 17.000 Euro Bürgergeld
Obwohl Bulgarien bekanntlich kein Land ist, aus dem man flüchten müsste, sondern Mitglied der EU ist, erhält eine polizeibekannte, bulgarische Großfamilie in Deutschland mehr als 17.000 Euro Bürgergeld – jeden Monat. Nur damit Sie wissen, warum Ihnen dieser Staat immer tiefer in Ihre Tasche greift.
Ein Beispiel in welchem Ausmaß der deutsche Steuerzahler zur Beute gemacht wird, ist der Fall einer polizeibekannten zwölfköpfigen Familie aus Bulgarien, die laut der Bild-Zeitung kürzlich von der Bundespolizei bei einer Routinekontrolle an der Grenze aufgehalten wurde. Laut den Bescheiden des Jobcenters Berlin erhielte der Bulgarenclan „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts“ in Höhe von nahezu 18.000 Euro.
Ein erheblicher Teil der finanziellen Mittel wurde für die hohen Unterbringungskosten der Familie verwendet. Laut einem Bericht in der Bild-Zeitung zahlt die Bundesagentur für Arbeit teilweise überhöhte Mieten für die Unterkünfte von Bürgergeld-Empfängern. Doch wie hoch waren die Kosten, die der deutsche Steuerzahler für die kriminelle bulgarische Familie ausgeben musste genau?

Für den Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 30. September 2023 genehmigte die Bundesagentur für Arbeit der Familie folgende Beträge:

April 2023: 17.216,00 Euro
Mai 2023: 17.642,00 Euro
Juni 2023: 17.216,00 Euro
Juli 2023: 17.296,99 Euro
August 2023: 17.311,40 Euro
September 2023: 16.943,01 Euro
Für Januar 2024 weist der Bescheid des Jobcenters sogar einen Betrag von 17.897,02 Euro aus. Die Bundesagentur für Arbeit lehnte eine Stellungnahme zu diesem Fall ab.

https://journalistenwatch.com/wp-content/uploads/2024/10/buergergeld.jpeg
[image]

In den sozialen Netzwerken erscheinen immer wieder Zahlungsbescheide von Jobcentern von Migranten, die aufgrund ihrer irrsinnig hohen Beträge mehr als nur für Aufregung sorgen.

So der Fall eines Syrer der mit seinen vier Frauen und 23 Kindern 2015 nach Montabaur in Rheinland-Pfalz herbeigeflüchtet kam und sich mit 30.000 Euro Sozialhilfe im Monat vom deutschen Steuerzahler verhalten ließ. Ganz aufgeregt berichtete das Wahrheitsportal Correctiv, dass es sich hierbei um eine Fakenews handelt. Denn, die Rechnung, die vom Steuerzahler zu berappen sei, beläuft sich für den Anhang und Nachwuchs des zeugungsfreudigen Muslim auf nachfolgende Beträge:

[image]

Auszug aus der Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf die Presseanfrage von CORRECTIV. Zu sehen ist die Berechnung für Hartz IV-Leistungen. (Screenshot: CORRECTIV)
Hinzu kam noch die Sozialhilfe für die Kinder. „Bei den 23 Kindern, die unter 18 Jahre alt sind, werden der höchste Regelbedarfswert mit 311,00 EUR und das Kindergeld mit 192,00 EUR für das erste Kind angesetzt“, heißt es in der Berechnung der Arbeitsagentur. Somit werde der höchstmögliche Bedarf berechnet. Dieser liege bei insgesamt 3105 Euro. Es sind also “nur” rund 10.000 Euro.

Rund 10 Jahre später kann man im Fall der 12-köpfigen, kriminellen Bulgarenfamilie als deutscher Steuerzahler dann eigentlich nur froh sein, dass es sich hier mutmaßlich nicht um Muslime handelt. Dann rechnet man die “Einkünfte” mit 3 Ehefrauen und 25 Kinder hoch, dann kommt man doch irgendwie auf 30.000 Euro!


https://journalistenwatch.com/2024/10/03/laeuft-polizeibekannte-12-koepfige-bulgarenfamilie-kassiert-17-000-euro-buergergeld/

Natürlich ist das die Wahrheit. Deutsche werden bedroht arbeiten zu gehen, während Andere sich die Taschen voller Geld machen

Alle Kinder dieser Welt haben Anspruch auf deutsches Steuergeld.

Günni, Thursday, 03.10.2024, 10:56 (vor 51 Tagen) @ Marvin

Die Eröffnung des Anwendungsbereichs des SGB VIII für ausländische Kinder, Jugendliche und ihre Familien ist in § 6 Abs. 2 und 4 SGB VIII iVm Art. 6 Abs. 1 iVm Art. 5 Abs. 1 des Haager Kinderschutzübereinkommens (KSÜ) geregelt.
Zwar haben Ausländer*innen gem. § 6 Abs. 2 SGB VIII Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII „nur“, wenn sie im Besitz eines rechtmäßigen Aufenthaltstitels sind. Allerdings bleiben gem. § 6 Abs. 4 SGB VIII Regelungen des über- oder zwischenstaatlichen Rechts unberührt, dh, die Schutzverpflichtungen insbesondere aus dem KSÜ, zu denen sich die Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat verpflichtet hat, gelten unabhängig vom Aufenthaltsstatus des jungen Menschen bzw. seiner Eltern. Nach Art. 6 Abs. 1 iVm Art. 5 Abs. 1 KSÜ sind die Vertrags-
staaten für sog. Schutzmaßnahmen gegenüber Flüchtlingskindern und Kindern, die infolge von Unruhen in ihrem Land in ein anderes Land gelangt sind, zuständig. Der Begriff der Schutzmaßnahmen ist dabei weit zu verstehen und umfasst alle „individuellen Maßnahmen“, die im Interesse des Kindes erforderlich sind. Nach deutschem Recht sind dies neben familiengerichtlichen Entscheidungen (zB Vormundschaftsanordnung) auch sämtliche Leistungen und andere Aufgaben iSd SGB VIII.

Deshalb wird auch den Arbeitersklaven in Deutschland das Geld geraubt und bekommen Rentenbetrug obendrauf

Marvin, Thursday, 03.10.2024, 11:09 (vor 51 Tagen) @ Günni

- kein Text -

Und dann werden auch noch 6 Mrd. Euro aus der Pflegeversicherung für Pandemiekosten entnommen

Christine ⌂ @, Friday, 04.10.2024, 09:51 (vor 50 Tagen) @ Marvin

Dafür wird die Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 erhöht.

Christine s_stirnpatsch

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Auch Corona Hilfen wieder zurück gezahlt werden müssen, obwohl versprochen wurde nicht zurückzahlen zu müssen

Marvin, Saturday, 05.10.2024, 14:01 (vor 49 Tagen) @ Christine

Die sich einen Anwalt leisten können bekommen alle Recht und nicht zurückzahlen müssen!

Wo bleibt da die Logik?

Manhood, Thursday, 03.10.2024, 14:01 (vor 51 Tagen) @ Marvin

Rund 10 Jahre später kann man im Fall der 12-köpfigen, kriminellen Bulgarenfamilie als deutscher Steuerzahler dann eigentlich nur froh sein, dass es sich hier mutmaßlich nicht um Muslime handelt.

"Kriminelle Bulgarenfamilie": Tönt nach Zigeunern. ;-)

Sodann sind die meisten bulgarischen Zigeuner, im Gegensatz zu den Weissen, Muslime. ;-)

Es handelt sich also mutmasslich um Muslime. ;-)

Grüsse

Manhood ;-)

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