Weigerung, einer Frau die Hand zu geben = Verfassungsfeind. (Feminismus)
Dieses Verhalten begründet für sich Zweifel an der Verfassungstreue. Im Raum steht die Frage, ob die sich so verhaltende Person jederzeit die grundgesetzlich gebotene Gleichstellung von Mann und Frau, wie sie Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG normiert, beachtet und sie auch jederzeit aktiv verteidigt. Zugleich zeigt dieses Verhalten ein Menschenbild, das dem des Grundgesetzes widerspricht. Darüber hinaus dokumentiert dieses Verhalten eine Werteordnung, die der des Grundgesetzes entgegensteht.
Weigerung, einer Frau die Hand zu geben = Verfassungsfeind.
Ja, aber in diesem Fall sticht Rassismus diesen Artikel des GGes.
Grundgesetzesverständnis wie ein Smudo
- kein Text -
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... Im Raum steht die Frage, ob die sich so verhaltende Person jederzeit die grundgesetzlich gebotene Gleichstellung von Mann und Frau, wie sie Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG normiert, beachtet und sie auch jederzeit aktiv verteidigt...
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Nur Das beinhaltet nicht, daß eine Privatperson Frauen zwingend die Hand geben muß. Der Mr.X beispielsweise würde die meisten Weiber nicht mal mit der Kneifzange anfassen, geschweige denn die Hand geben - ok, einen kräftigen Tritt in den fetten Arsch vom Pommespanzer, ja.